Grundsanierung der Sindlinger Bahnstraße zwischen Farbenstraße und Sindlinger Kreisel
Vorlagentyp: V
Begründung
In seiner Stellungnahme vom August 2020 wies der Magistrat darauf hin, dass "eine Grunderneuerung in den kommenden ein bis zwei Jahren nicht erforderlich sei". Der Zustand der Fahrbahn hat sich seitdem weiterhin erheblich verschlechtert. Provisorische Maßnahmen wurden erneut im Frühjahr 2023 durchgeführt, um die gröbsten Schlaglöcher und Aufbrüche zu verschließen und damit den Status "verkehrssicherer Zustand" zu begründen. Das mag für Autos gelten, nicht jedoch für andere Verkehrsteilnehmer: Besonders betroffen sind Zweiradfahrer mit oder ohne Motor, für die die Benutzung abenteuerlich und nicht zuletzt gefährlich ist.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 706
entstanden aus Vorlage:
OF 803/6 vom
19.06.2023 Betreff: Grundsanierung der Sindlinger Bahnstraße
zwischen Farbenstraße und Sindlinger Kreisel Vorgang: EA 97/20 OBR 6; ST 1369/20
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit
einer Grundsanierung der Sindlinger Bahnstraße im Abschnitt zwischen
Farbenstraße und Sindlinger Kreisel gerechnet
werden kann. Begründung: In seiner Stellungnahme vom August 2020 wies der
Magistrat darauf hin, dass "eine Grunderneuerung in den kommenden ein bis zwei
Jahren nicht erforderlich sei". Der Zustand der Fahrbahn hat sich seitdem weiterhin
erheblich verschlechtert. Provisorische Maßnahmen wurden erneut im Frühjahr
2023 durchgeführt, um die gröbsten Schlaglöcher und Aufbrüche zu verschließen
und damit den Status "verkehrssicherer Zustand" zu begründen. Das mag für Autos
gelten, nicht jedoch für andere Verkehrsteilnehmer: Besonders betroffen sind
Zweiradfahrer mit oder ohne Motor, für die die Benutzung abenteuerlich und
nicht zuletzt gefährlich ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Etatanregung vom 21.01.2020, EA 97
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.08.2020, ST 1369
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.10.2023, ST 2281
Aktenzeichen: 66-5