Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Grundsanierung der Sindlinger Bahnstraße zwischen Farbenstraße und Sindlinger Kreisel

Vorlagentyp: V

Begründung

In seiner Stellungnahme vom August 2020 wies der Magistrat darauf hin, dass "eine Grunderneuerung in den kommenden ein bis zwei Jahren nicht erforderlich sei". Der Zustand der Fahrbahn hat sich seitdem weiterhin erheblich verschlechtert. Provisorische Maßnahmen wurden erneut im Frühjahr 2023 durchgeführt, um die gröbsten Schlaglöcher und Aufbrüche zu verschließen und damit den Status "verkehrssicherer Zustand" zu begründen. Das mag für Autos gelten, nicht jedoch für andere Verkehrsteilnehmer: Besonders betroffen sind Zweiradfahrer mit oder ohne Motor, für die die Benutzung abenteuerlich und nicht zuletzt gefährlich ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 04.07.2023, V 706 entstanden aus Vorlage: OF 803/6 vom 19.06.2023 Betreff: Grundsanierung der Sindlinger Bahnstraße zwischen Farbenstraße und Sindlinger Kreisel Vorgang: EA 97/20 OBR 6; ST 1369/20 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann mit einer Grundsanierung der Sindlinger Bahnstraße im Abschnitt zwischen Farbenstraße und Sindlinger Kreisel gerechnet werden kann. Begründung: In seiner Stellungnahme vom August 2020 wies der Magistrat darauf hin, dass "eine Grunderneuerung in den kommenden ein bis zwei Jahren nicht erforderlich sei". Der Zustand der Fahrbahn hat sich seitdem weiterhin erheblich verschlechtert. Provisorische Maßnahmen wurden erneut im Frühjahr 2023 durchgeführt, um die gröbsten Schlaglöcher und Aufbrüche zu verschließen und damit den Status "verkehrssicherer Zustand" zu begründen. Das mag für Autos gelten, nicht jedoch für andere Verkehrsteilnehmer: Besonders betroffen sind Zweiradfahrer mit oder ohne Motor, für die die Benutzung abenteuerlich und nicht zuletzt gefährlich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 21.01.2020, EA 97 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1369 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2281 Aktenzeichen: 66-5