Zusatzkosten für den Umbau der Gießener Straße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 05.12.2017, V 696
entstanden aus Vorlage:
OF 404/10 vom
21.11.2017 Betreff: Zusatzkosten für den Umbau der Gießener
Straße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
gebeten, welche Kosten für die vollständige Wiederaufnahme und Neuverlegung des
Pflasters auf dem U-Bahn seitigen Gehsteig in der Gießener Straße zwischen
Sigmund-Freud-Straße und der Endhaltestelle der U 5 entstehen, ob hierfür
neue Pflastersteine benötigt werden und wer die dadurch entstehenden Kosten
trägt. Begründung: In der Gießener Straße ist gegenwärtig das gesamte
neu verlegte Pflaster Pflasters auf dem U-Bahn seitigen Gehsteig zwischen
Sigmund-Freud-Straße und Endhaltestelle der U 5 wieder aufgenommen worden.
Gleichzeitig sind zusätzlich neue Pflastersteine angeliefert worden. Dies hat
offensichtlich damit zu tun, dass die Laternen zur Beleuchtung dieses
Straßenabschnitts auf diese Straßenseite verlegt werden müssen, nachdem die
bisherigen Laternenpfähle auf der gegenüberliegenden Straßenseite mitten im neu
vorgesehenen Bordstein stehen. Letztere Tatsache war jedoch bereits bei
Verlegung des neuen Pflasters deutlich erkennbar. Da die Aufhebung und
Neupflasterung sicherlich Kosten verursacht, sind diese Kosten somit zumindest
grob fahrlässig entweder von der bauausführenden Firma oder von den
bauüberwachenden Mitarbeitern der Stadt Frankfurt am Main verursacht worden und
somit von einer der beiden Seiten zu tragen. Um dies zu klären, ist eine
Auskunftserteilung erforderlich, um sicherzustellen, dass diese Kosten nicht in
der Gesamtabrechnung der Baumaßnahme untergehen und dann letztlich auf den
Steuerzahler überwälzt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.03.2018, ST 524
Aktenzeichen: 66 0