Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Poller in der Großen Rittergasse

Vorlagentyp: V

Begründung

In der Stellungnahme ST 643 wird beschrieben, dass nach Fertigstellung der ausstehenden Pflasterarbeiten die Poller aktiviert werden. Das liegt nun fünf Jahre zurück. Die Zufahrt zu dem Platz ist weiterhin offen und es wird dort täglich geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot auf dem Platz besteht.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665 entstanden aus Vorlage: OF 698/5 vom 10.03.2023 Betreff: Poller in der Großen Rittergasse Vorgang: OM 2434/17 OBR 5; ST 643/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die Poller auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm in der Großen Rittergasse aktiviert werden. Begründung: In der Stellungnahme ST 643 wird beschrieben, dass nach Fertigstellung der ausstehenden Pflasterarbeiten die Poller aktiviert werden. Das liegt nun fünf Jahre zurück. Die Zufahrt zu dem Platz ist weiterhin offen und es wird dort täglich geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot auf dem Platz besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 643 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2022 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2297 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3