Poller in der Großen Rittergasse
Vorlagentyp: V
Begründung
In der Stellungnahme ST 643 wird beschrieben, dass nach Fertigstellung der ausstehenden Pflasterarbeiten die Poller aktiviert werden. Das liegt nun fünf Jahre zurück. Die Zufahrt zu dem Platz ist weiterhin offen und es wird dort täglich geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot auf dem Platz besteht.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 05.05.2023, V 665
entstanden aus Vorlage:
OF 698/5 vom
10.03.2023 Betreff: Poller in der Großen Rittergasse
Vorgang: OM 2434/17
OBR 5; ST 643/18 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, wann die Poller auf dem Platz vor dem Kuhhirtenturm in der
Großen Rittergasse aktiviert werden. Begründung: In der Stellungnahme ST 643 wird beschrieben,
dass nach Fertigstellung der ausstehenden Pflasterarbeiten die Poller aktiviert
werden. Das liegt nun fünf Jahre zurück. Die Zufahrt zu dem Platz ist weiterhin
offen und es wird dort täglich geparkt, obwohl ein absolutes Halteverbot auf
dem Platz besteht.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.11.2017, OM 2434
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2018, ST 643
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2023, ST 2022
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.10.2023, ST 2297
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5
am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3