Sossenheim: Die Wege und Straßen in der Henri-Dunant-Siedlung sanieren
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 12.03.2013, V 658
entstanden aus Vorlage:
OF 669/6 vom
22.02.2013 Betreff: Sossenheim: Die Wege und Straßen in der
Henri-Dunant-Siedlung sanieren Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob und wann in der Henri-Dunant-Siedlung nachfolgende
Maßnahmen durchgeführt werden können: 1. Grundsanierung der
Straßen Dunantring und Dufourstraße; 2. Grundlegende
Wiederherstellung der Feuerwehrzufahrt zur Eduard-Spranger-Schule; 3. Montage eines
Drängelgitters auf dem Weg zwischen dem Kinderhaus Frank und den Sulzbachwiesen
(unter Berücksichtigung, dass die Parkplätze zum Kinderhaus Frank noch befahren
werden können). Begründung: In der Henri-Dunant-Siedlung gibt es einiges zu
tun: Nach der teils schon durchgeführten
und teils unmittelbar bevorstehenden Sanierung der Schaumburger Straße sind
auch die Straßen Dunantring und Dufourstraße sanierungsbedürftig. Es finden
sich dort zahlreiche Schlaglöcher und Straßenschäden. Die Feuerwehrzufahrt zur Eduard-Spranger-Schule, die
auch von Rettungsfahrzeugen genutzt wird, ist bei Regen kaum noch
nutzbar, da der Weg komplett überschwemmt ist. Der Weg zwischen dem Kinderhaus Frank und den
Sulzbachwiesen wird von Autofahrern genutzt, vermutlich um mit dem Auto zu den
anliegenden Kleingärten zu gelangen. Leider wird dabei oft keinerlei Rücksicht
auf die Fußgänger, insbesondere die Kinder, genommen. Dies sollte mit einem
Drängelgitter unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2013, ST 1407
Antrag vom
07.07.2014, OF
1075/6
Auskunftsersuchen vom 08.07.2014, V 1064
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6
am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5