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Hausener Ortskern aufwerten

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wann ist mit einer Antwort des Magistrats auf die Anregung OA 128 zu rechnen, bzw. wann wird eine Ideenwerkstatt für Hausen eingerichtet?
  2. Gibt es Förderprogramme der Wirtschaftsförderung oder des Städtebaus, um dem Leerstand und dem Verfall von Gebäuden entgegenzuwirken?
  3. Sieht der Magistrat die Möglichkeit, auch für Hausen ein Quartiersmanagement einzurichten?

Kontext

Mit der Anregung vom 18.01.2022, OA 128, hat der Ortsbeirat den Magistrat gebeten, auch für den Stadtteil Hausen eine Ideenwerkstatt für den Schutz und die Aufwertung des Hausener Ortskerns zu starten. Eine Stellungnahme zu diesem Antrag steht leider weiterhin aus. Mittlerweile hat sich die Situation in Hausen weiter verschlechtert, denn das Gelände des Kulturzentrums Brotfabrik wurde an einen neuen Eigentümer verkauft und die Zweigstelle der Sparkasse wurde geschlossen. Es ist noch nicht sicher, ob die lobenswerten Bestrebungen der Stadt zum Erhalt des Kulturzentrums dauerhaft Erfolg haben. Darüber hinaus ist noch ungewiss, welcher Mieter in die Räumlichkeiten der ehemaligen Zweigstelle einziehen wird. Zudem steht die Existenz der Bäckerei auf der Kippe. Ferner stehen einige Gebäude seit Jahren leer und verfallen zusehends. Dabei ist dem Ortsbeirat bekannt, dass die Stadt Frankfurt, aufgrund der hartnäckigen Weigerung der CDU im Hessischen Landtag, keine rechtliche Handhabe gegen spekulativen Leerstand hat. Es besteht also dringender Handlungsbedarf.

Beratungsverlauf 12 Sitzungen

Sitzung 22
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 24
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 33
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 60-10