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Wendemöglichkeit

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 594 entstanden aus Vorlage: OF 343/9 vom 23.08.2017 Betreff: Wendemöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, eine weitere Einrichtung einer Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der stadteinwärts führenden Eschersheimer Landstraße an der Abzweigung zur Höllbergstraße zu einer Linksabbiegespur ausgeweitet und eine Wendemöglichkeit für Pkws und Lkws eingerichtet wird. Im Zusammenhang mit der Frage nach dieser Möglichkeit wird der Magistrat auch gebeten, insbesondere den erforderlichen Radius für ein Wenden zu prüfen. Begründung: Neben der illegalen Wendemöglichkeit im oberen Bereich der Kurhessenstraße sowie der Leitung des Verkehrs in Richtung Frankfurter Berg über den vorderen Bereich des Lindenrings kommt die im Antragstenor beschriebene weitere Möglichkeit der Verkehrssteuerung in Betracht. Anders als im Bereich des Weißen Steins, wo der aus der Kurhessenstraße kommende Kreuzungsverkehr die Taktung der U-Bahn beeinflusst, wäre dies bei einem Wendeverkehr im Bereich der Höllbergstraße nicht der Fall, da aus der Höllbergstraße kein Verkehr auf die Eschersheimer Landstraße fließt. Die bereits vorhandene Lichtsignalanlage könnte ebenso wie der stadtauswärts fließende Wendeverkehr nach Anforderung gestaltet werden. Notwendig wäre lediglich eine Aufstellfläche für den wendenden Verkehr sowie eine Ausweitung der Verkehrsfläche im Schienenbereich. Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten im Zuge des Rückbaus der Eschersheimer Landstraße umgesetzt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2017, ST 2483 Aktenzeichen: 32 1