Wendemöglichkeit
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 21.09.2017, V 594
entstanden aus Vorlage:
OF 343/9 vom
23.08.2017 Betreff: Wendemöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, eine
weitere Einrichtung einer Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur
der stadteinwärts führenden Eschersheimer Landstraße an der Abzweigung zur
Höllbergstraße zu einer Linksabbiegespur ausgeweitet und eine Wendemöglichkeit
für Pkws und Lkws eingerichtet wird. Im Zusammenhang mit der Frage nach dieser Möglichkeit wird der Magistrat auch gebeten, insbesondere den
erforderlichen Radius für ein Wenden zu prüfen. Begründung: Neben der illegalen Wendemöglichkeit im oberen
Bereich der Kurhessenstraße sowie der Leitung des Verkehrs in Richtung
Frankfurter Berg über den vorderen Bereich des Lindenrings kommt die im
Antragstenor beschriebene weitere Möglichkeit der Verkehrssteuerung in
Betracht. Anders als im Bereich des Weißen Steins, wo der aus der
Kurhessenstraße kommende Kreuzungsverkehr die Taktung der U-Bahn beeinflusst,
wäre dies bei einem Wendeverkehr im Bereich der Höllbergstraße nicht der Fall,
da aus der Höllbergstraße kein Verkehr auf die Eschersheimer Landstraße fließt.
Die bereits vorhandene Lichtsignalanlage könnte ebenso wie der stadtauswärts
fließende Wendeverkehr nach Anforderung gestaltet werden. Notwendig wäre
lediglich eine Aufstellfläche für den wendenden Verkehr sowie eine Ausweitung
der Verkehrsfläche im Schienenbereich. Die erforderlichen Umbauarbeiten könnten
im Zuge des Rückbaus der Eschersheimer Landstraße umgesetzt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.12.2017, ST 2483
Aktenzeichen: 32 1