Wann wird die Verkehrsberuhigung im Schützenhüttenweg umgesetzt?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 30.11.2012, V 584
entstanden aus Vorlage:
OF 462/5 vom
12.11.2012 Betreff: Wann wird die Verkehrsberuhigung im
Schützenhüttenweg umgesetzt? Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen
gebeten: 1. Warum wurde die Sanierung des
östlichen Schützenhüttenweges nicht vor der Winterperiode 2012/2013
durchgeführt und in diesem Zusammenhang die lange zugesagten Maßnahmen zur
Verkehrsberuhigung, durch Anordnung von versetztem Parken durch
Abmarkierungen, vorgenommen? 2. Zu welchem Zeitpunkt können die Anwohnerinnen und
Anwohner mit der Umsetzung dieser Maßnahme verbindlich rechnen? Begründung: Seit Jahren beklagen sich die Anwohnerinnen und
Anwohner des Schützenhüttenweges über die Belastung durch den Pendlerverkehr
und die Gefährdung der Schulkinder auf dem Schulweg. Nach mehreren
Ortsbegehungen und Ortsbeiratssitzungen wurde nach Jahren ein Kompromiss
gefunden, wie mit vergleichsweise bescheidenen Mitteln eine Verkehrsberuhigung
erzielt werden kann. Auch die Verschiebung der Maßnahme auf den Zeitpunkt
der Sanierung dieses Straßenabschnitts wurde von den Bürgerinnen und Bürgern
noch akzeptiert. Für die erneute Verschiebung dieser Maßnahme ohne eine
Information an Anwohnerinnen und Anwohner und Ortsbeirat 5 fehlt nun jedes
Verständnis und das Vertrauen, dass eine Umsetzung in naher Zukunft tatsächlich
noch beabsichtigt ist. Der Ortsbeirat 5 bittet deshalb um eine
verbindliche Auskunft. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 18.02.2013, ST 270
Aktenzeichen: 32 1