Kommunikationskonzept, Beteiligung von Mieterinnen und Mietern, Management von Konflikten bei Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Siedlungen/Gebäuden der ABG Holding
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 27.11.2012, V 569
entstanden aus Vorlage:
OF 238/7 vom
13.11.2012 Betreff: Kommunikationskonzept, Beteiligung von Mieterinnen
und Mietern, Management von Konflikten bei Modernisierungs- und
Sanierungsmaßnahmen in Siedlungen/Gebäuden der ABG Holding An den Ortsbeirat 7 werden im Rahmen der allgemeinen
Bürgerfragestunde oder in schriftlicher Form zahlreiche Fragen oder Beschwerden
von Mieterinnen und Mietern der im Ortsbezirk liegenden Siedlungen/Gebäude der
ABG Holding herangetragen. In der Regel handelt es sich dabei um Mieterinnen
und Mieter, deren Wohnungen aktuell saniert werden oder deren Sanierung
bevorsteht. So äußerten sich in der aktuellen
Wahlperiode zum Beispiel Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage
Alexanderstraße sowie der Siedlung "Im Füldchen" mehrfach beunruhigt
hinsichtlich ihrer Unterbringung während der Sanierung und darüber, ob sie nach
deren Abschluss in ihre Wohnung zurück können und ob sie und, wenn ja, mit
welchen Mieterhöhungen sie zu rechnen haben. Dauerthema in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirats
7 sind zudem die im Rahmen der Sanierung der Heinrich-Lübke-Siedlung
auftretenden Fragen und Beschwerden der dortigen Mieterinnen und Mieter.
Zuletzt wurde dem Ortsbeirat 7 ein neunseitiges Schreiben einer
Mieterinitiative der Heinrich-Lübke-Siedlung (datiert 21.10.2012, siehe Anlage)
übermittelt, in welchem detailliert Kritikpunkte an bestimmten
Sanierungsvorhaben (zum Beispiel Lüftungsanlage, Türkürzungen, Bäder, Fenster)
aufgeführt werden. Die Mieterinitiative beschreibt dort außerdem die bisherige
Zusammenarbeit mit der ABG Holding als aus ihrer Sicht nicht zufriedenstellend.
Vor diesem Hintergrund bittet der
Ortsbeirat den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten und auch die
Beantwortung durch die städtische Gesellschaft ABG Holding zu veranlassen:
1. Wie sehen die Kommunikationskonzepte für die
Sanierungsvorhaben in den genannten Siedlungen/Wohnanlagen im Detail aus?
Werden sie wie geplant umgesetzt und, wenn ja, mit welchen Maßnahmen und
Instrumenten (zum Beispiel Art, Umfang, Häufigkeit, Beteiligte)? Wie beurteilt
der Magistrat und wie beurteilt die ABG Holding die Wirksamkeit der
Kommunikationskonzepte? 2. Werden die Wünsche und Bedürfnisse der
Mieterinnen und Mieter bei der Planung der Sanierungsvorhaben einbezogen und,
wenn ja, wie geschieht dies im Detail? Wenn ja, welche Wünsche und Bedürfnisse
der Mieterinnen und Mieter fanden bislang bei der Modernisierung der
Heinrich-Lübke-Siedlung Berücksichtigung, und welche konnten nicht
berücksichtigt werden? Wie beurteilt der Magistrat und wie beurteilt die ABG
Holding den Grad der Einbeziehung der Mieterinnen und Mieter und deren
Wirksamkeit im Hinblick auf Mieterzufrieden heit und
Vermeidung von größeren Konflikten zwischen ABG und Mieterinnen und
Mietern? 3. Stehen den Mieterinnen und
Mietern oder Mieterinitiativen Ansprechpersonen oder Anlaufstellen zur
Verfügung, an die sie sich mit ihren Fragen und Anliegen wenden können? Wenn
ja, welche sind das? Wenn ja, mit welchen Anliegen und in welchem Umfang wurden
diese Ansprechpersonen oder Anlaufstellen in Anspruch genommen? Wie beurteilt
der Magistrat und wie beurteilt die ABG Holding die Wirksamkeit dieses
Angebotes an die Mieterinnen und Mieter? 4. Welche Verfahren sind grundsätzlich für die Fälle
vorgesehen, in denen zwischen den Interessen/Wünschen von Mieterinnen und
Mietern/Mieterinitiativen und denen der ABG Holding kein Ausgleich hergestellt
werden kann? Wer steht in solchen Fällen den Mieterinnen und
Mietern/Mieterinitiativen als Ansprechpartner und/oder Interessensvertretung
zur Verfügung? Sind Mediations- oder Schiedsstellenverfahren oder Ähnliches
etabliert? Wenn ja, welche, und zu welchen Punkten und mit welchen Ergebnissen
wurde diese bisher in den genannten Siedlungen/Wohnanlagen in Anspruch
genommen? Wenn nein, warum wurden solche Verfahren nicht vorgesehen? Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 15.03.2013, ST 448
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92 40