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Weiterführende Schule in Nied: Zusammen mit dem Bürgerhaus

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 15.08.2017, V 522
entstanden aus Vorlage: OF 430/6 vom 25.07.2017

Betreff: Weiterführende Schule in Nied: Zusammen mit dem Bürgerhaus Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Liegenschaft in der Heinrich-Stahl-Straße 3 (Saalbau Nied) durch ein entsprechend konzeptioniertes Gebäude geeignet wäre, sowohl einer weiterführenden Schule als auch der bisherigen bürgerschaftlichen Nutzung zu entsprechen. Begründung: Der Stadtteil Nied verfügt über keine weiterführende Schule. Aber viele Bürgerinnen und Bürger fordern diese schon seit Langem. Das Bildungsdezernat ist im Prinzip nicht abgeneigt, in Nied eine solche Schule zu errichten, verweist aber darauf, dass keine Flächen zur Verfügung stünden. Bei einer Veranstaltung zu diesem Thema wurde diese Idee ins Gespräch gebracht, einen Neubau auf dem Gelände des Bürgerhauses zu errichten, der die Funktionen eines Bürgerhauses und einer Schule kombiniert, vergleichbar mit dem Saalbau BiKuZ in Höchst. Die Lage der Liegenschaft wäre sowohl hinsichtlich der fußläufigen Erreichbarkeit für Kinder aus dem Stadtteil als auch der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr ideal. Die Interessen der Vereine, die den Saalbau Nied im Moment nutzen, und die einer Schule lassen sich - bei entsprechender Planung - sehr gut miteinander verbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1373 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1973 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 18
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 19
OBR 6
TO I, TOP 7
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle