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Ganztagsschule nach Maß

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 27.09.2012, V 490 entstanden aus Vorlage: OF 453/9 vom 27.09.2012 Betreff: Ganztagsschule nach Maß In der Sitzung des Ortsbeirates 9 am 30.08.2012 wurden die Mitglieder auf intransparente Vergabekriterien bei der Aufnahme in das Ganztagsprogramm nach Maß angesprochen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, - welche Kriterien für die Zulassung als Ganztagsschule zugrunde liegen; - welche Gewichtung die einzelnen Kriterien haben; - und welche sonstigen Einflussfaktoren vorliegen. Begründung: Die Diesterwegschule in Ginnheim hat sich um die Aufnahme in das Ganztagsprogramm beworben. Sie bietet bereits jetzt Arbeitsgruppen an Nachmittagen an. Diese Eigeninitiative ist als ein Kriterium für die Vergabe bekannt. Trotzdem wurde die Bewerbung abgelehnt, weshalb der Eindruck mangelnder Transparenz bei der Vergabe entsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 193 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 14.02.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4