Klimaanpassungsmaßnahmen
Vorlagentyp: V
Begründung
Es sind alles kleine Schritte, aber auch sie rücken in ihrer Realisierungsnotwendigkeit in den Vordergrund, wenn man das hochgesteckte Ziel, den Klimawandel "abzubremsen" mit der zwei-Prozent-Grenze erreichen will. Bei Durchsicht des städtischen Haushaltes fällt auf, dass viele kleine Fördermaßnahmen schon in der Umsetzung sind, wegen fehlender Bekanntheit allerdings bei potenziellen Investoren als unbekannt anzusehen sind. Der Magistrat sollte in geeigneter Form hier tätig werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 09.09.2022, V 481
entstanden aus Vorlage:
OF 531/5 vom
09.08.2022 Betreff: Klimaanpassungsmaßnahmen
Der Magistrat wird um
Auskunft gebeten, ob er Möglichkeiten einer intensiveren Begrünung im
Ortsbezirk 5 sieht und diese auch aktiv propagieren und unterstützen will. Dies
trifft zum Beispiel die intensivere Begrünung von Hausdächern und Hausfassaden.
Dafür gibt es Fördermittel bei der Umweltbehörde, die allerdings in der breiten
Bevölkerung kaum bekannt sind. Für den Stadtteil Oberrad, der landläufig als
grüner Stadtteil propagiert wird, sollten Initiativen ergriffen werden, die
freies Feld, soweit es nicht zeitweise für den Erwerbsgartenbau benötigt wird,
für eine insektenfreundliche Bepflanzung vorzusehen.
Gleichfalls für Oberrad könnte die Pergola des Buchrainplatzes mit all
ihren Säulen bepflanzt werden, wie dies bei drei Säulen bereits vor Jahren
erfolgt ist. Begründung: Es sind alles kleine Schritte, aber auch sie rücken
in ihrer Realisierungsnotwendigkeit in den Vordergrund, wenn man das
hochgesteckte Ziel, den Klimawandel "abzubremsen" mit der zwei-Prozent-Grenze
erreichen will. Bei Durchsicht des städtischen Haushaltes fällt auf, dass viele
kleine Fördermaßnahmen schon in der Umsetzung sind, wegen fehlender Bekanntheit
allerdings bei potenziellen Investoren als unbekannt anzusehen sind. Der
Magistrat sollte in geeigneter Form hier tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.10.2022, ST 2542