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Grillplatz Heddernheim - nur bedingt freizeittauglich

Vorlagentyp: V

Begründung

freizeittauglich Der Gesamtzustand des Grillplatzes in Heddernheim hat sich in letzter Zeit dank des Grünflächenamtes zwar verbessert, ist aber dennoch mehr als unbefriedigend. Der Platz dümpelt ohne stationäre Sanitäranlagen vor sich hin und wird von den Besuchern meist sehr schmutzig und lieblos hinterlassen. Es fehlen Bänke und Tische und es kommt sehr häufig zu Vandalismusschäden. Die umliegenden Gärten werden trotz der vorhandenen DIXI -Toilette oftmals als Toilette benutzt, insbesondere bei größeren Veranstaltungen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 458 entstanden aus Vorlage: OF 162/8 vom 02.05.2017 Betreff: Grillplatz Heddernheim - nur bedingt freizeittauglich Der Gesamtzustand des Grillplatzes in Heddernheim hat sich in letzter Zeit dank des Grünflächenamtes zwar verbessert, ist aber dennoch mehr als unbefriedigend. Der Platz dümpelt ohne stationäre Sanitäranlagen vor sich hin und wird von den Besuchern meist sehr schmutzig und lieblos hinterlassen. Es fehlen Bänke und Tische und es kommt sehr häufig zu Vandalismusschäden. Die umliegenden Gärten werden trotz der vorhandenen DIXI -Toilette oftmals als Toilette benutzt, insbesondere bei größeren Veranstaltungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wann wird die beschlossene Errichtung einer stationären Toilettenanlage realisiert? 2. Gibt es ein Gesamtkonzept zu dem weiteren Betrieb dieses Grillplatzes, zu dem auch ein Müllkonzept gehört? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2017, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2017, ST 2537 Auskunftsersuchen vom 17.05.2018, V 877 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2292 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1041 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2178 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 888 Auskunftsersuchen vom 20.08.2020, V 1726 Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1912 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 318 Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1290 Aktenzeichen: 67 0