Grillplatz Heddernheim - nur bedingt freizeittauglich
Vorlagentyp: V
Begründung
freizeittauglich Der Gesamtzustand des Grillplatzes in Heddernheim hat sich in letzter Zeit dank des Grünflächenamtes zwar verbessert, ist aber dennoch mehr als unbefriedigend. Der Platz dümpelt ohne stationäre Sanitäranlagen vor sich hin und wird von den Besuchern meist sehr schmutzig und lieblos hinterlassen. Es fehlen Bänke und Tische und es kommt sehr häufig zu Vandalismusschäden. Die umliegenden Gärten werden trotz der vorhandenen DIXI -Toilette oftmals als Toilette benutzt, insbesondere bei größeren Veranstaltungen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 458
entstanden aus Vorlage:
OF 162/8 vom
02.05.2017 Betreff: Grillplatz Heddernheim - nur bedingt
freizeittauglich Der Gesamtzustand des Grillplatzes in Heddernheim hat
sich in letzter Zeit dank des Grünflächenamtes zwar verbessert, ist aber
dennoch mehr als unbefriedigend. Der Platz dümpelt ohne stationäre Sanitäranlagen vor
sich hin und wird von den Besuchern meist sehr schmutzig und lieblos
hinterlassen. Es fehlen Bänke und Tische und es kommt sehr häufig zu
Vandalismusschäden. Die umliegenden Gärten werden trotz der vorhandenen
DIXI -Toilette oftmals als Toilette benutzt, insbesondere
bei größeren Veranstaltungen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den
Magistrat: 1. Wann wird die beschlossene
Errichtung einer stationären Toilettenanlage realisiert? 2. Gibt es ein Gesamtkonzept zu dem weiteren Betrieb
dieses Grillplatzes, zu dem auch ein Müllkonzept gehört? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.08.2017, ST 1381
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2017, ST 2537
Auskunftsersuchen
vom 17.05.2018, V 877
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1053
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2018, ST 2292
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2019, ST 1041
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.11.2019, ST 2178
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.04.2020, ST 888
Auskunftsersuchen
vom 20.08.2020, V
1726
Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2020, ST 1912
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.02.2021, ST 318
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.06.2021, ST 1290
Aktenzeichen: 67 0