Halteverbot .Am Kalten Berg.
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 43
entstanden aus Vorlage:
OF 12/10 vom
18.04.2011 Betreff: Halteverbot "Am Kalten Berg" Der Magistrat wird um Prüfung
und Berichterstattung gebeten, ob das in der Straße "Am Kalten Berg", in
Richtung "Am Dachsberg" eingerichtete vollständige absolute Halteverbot, außer
für die Buseinfahrt an der Endhaltestelle der Buslinie 39, wieder aufgehoben
werden kann. Begründung: In der Straße "Am Kalten Berg" gilt in Berkersheim
eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Durch den Bezug der dort neu
errichteten Wohnanlage besteht hier auch ein Bedarf zum Parken von
Kraftfahrzeugen, weil in diesem Bereich ansonsten keine Parkmöglichkeiten
bestehen. Auf der Straße ist der Verkehr mit Lastwagen ohnehin verboten,
lediglich größere landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen dort passieren, die aber
in Angesicht der Breite der Straße dort geparkte Fahrzeuge unproblematisch
umfahren können. Vielmehr wird der dort durchfließende Schleichverkehr durch
parkende Fahrzeuge sogar wirkungsvoll abgebremst und so zur Einhaltung der
Geschwindigkeitsbegrenzung angehalten. Vor diesem Hintergrund ist nicht
nachvollziehbar, warum in der Straße "Am Kalten Berg" durchgängig ein absolutes
Halteverbot eingerichtet wurde. Lediglich im Bereich der Endhaltestelle der
Buslinie 39, wo es immer bestand, ist es sinnvoll, weil dort der Bus
einschwenken muss. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.09.2011, ST 1063
Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1