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Halteverbot .Am Kalten Berg.

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 43 entstanden aus Vorlage: OF 12/10 vom 18.04.2011 Betreff: Halteverbot "Am Kalten Berg" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob das in der Straße "Am Kalten Berg", in Richtung "Am Dachsberg" eingerichtete vollständige absolute Halteverbot, außer für die Buseinfahrt an der Endhaltestelle der Buslinie 39, wieder aufgehoben werden kann. Begründung: In der Straße "Am Kalten Berg" gilt in Berkersheim eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Durch den Bezug der dort neu errichteten Wohnanlage besteht hier auch ein Bedarf zum Parken von Kraftfahrzeugen, weil in diesem Bereich ansonsten keine Parkmöglichkeiten bestehen. Auf der Straße ist der Verkehr mit Lastwagen ohnehin verboten, lediglich größere landwirtschaftliche Fahrzeuge müssen dort passieren, die aber in Angesicht der Breite der Straße dort geparkte Fahrzeuge unproblematisch umfahren können. Vielmehr wird der dort durchfließende Schleichverkehr durch parkende Fahrzeuge sogar wirkungsvoll abgebremst und so zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung angehalten. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, warum in der Straße "Am Kalten Berg" durchgängig ein absolutes Halteverbot eingerichtet wurde. Lediglich im Bereich der Endhaltestelle der Buslinie 39, wo es immer bestand, ist es sinnvoll, weil dort der Bus einschwenken muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2011, ST 1063 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

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