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Wie und wann werden die Raumkapazitäten der IGS 15 endlich den Bedürfnissen angepasst?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wann wird der geplante Erweiterungsbau aufgestellt bzw. ist sichergestellt, dass der Erweiterungsbau zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 zur Verfügung steht?
  2. Wo soll der Erweiterungsbau aufgestellt werden (unter Berücksichtigung der begrenzten Freiflächen)?
  3. Wo bzw. auf welchen Flächen können weitere Freiflächen geschaffen werden (vor dem Hintergrund, dass sich die Freiflächen durch den Erweiterungsbau weiter reduzieren)?
  4. Wird die Mensa den erhöhten Bedarf durch den zusätzlichen Jahrgang im kommenden Schuljahr decken können, und, wenn nicht, welche Maßnahmen sind zur Erweiterung bzw. zum Ausbau der Mensa geplant?

Kontext

Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containeranlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die Klassenräume werden wahrscheinlich bereits ab dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr ausreichen und auch im Sanitär- und im Mensabereich gibt es bereits jetzt schon Engpässe, die sich mit jedem neuen Jahrgang, der auf die Schule kommt, noch verschärfen werden. Das Konzept der IGS 15 war ursprünglich zwar auf eine Vierzügigkeit ausgerichtet, die Jahrgangsstufe fünf wurde allerdings seit 2020 auf sechs Klassen erweitert, um dem Bedarf der Stadt gerecht zu werden - bisher allerdings ohne die Raumkapazitäten entsprechend anzupassen. Erst im Laufe des Jahres 2023 soll die Schule um neue Container erweitert werden (gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 321), wann ist derzeit leider ungewiss. Aufgrund von Lieferengpässen bei den Containern rechnet man bereits heute damit, dass es Herbst/Winter 2023/2024 werden könnte - für die Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2023/2024 auf die Schule wechseln, wäre das allerdings zu spät! Bei der Erweiterung muss zudem auf die begrenzten Freiflächen geachtet werden. Auch der Mensabereich ist bereits jetzt schon zu klein, insbesondere auch im Hinblick auf Abstands- und Hygieneregeln. Es ist dringend geboten, dass der Magistrat nicht nur endlich die ausstehenden Anregungen und Anfragen zur IGS 15 beantwortet, sondern endlich handelt und dafür Sorge trägt, dass die Raumkapazitäten den Bedürfnissen der Schule und insbesondere der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.

Begründung

Die IGS 15 ist in einer provisorischen Containeranlage in der Palleskestraße untergebracht und platzt jetzt schon aus allen Nähten. Die Klassenräume werden wahrscheinlich bereits ab dem Schuljahr 2023/2024 nicht mehr ausreichen und auch im Sanitär- und im Mensabereich gibt es bereits jetzt schon Engpässe, die sich mit jedem neuen Jahrgang, der auf die Schule kommt, noch verschärfen werden.

Beratungsverlauf 14 Sitzungen

Sitzung 15
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 17
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 18
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 19
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 20
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 21
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 22
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 24
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 26
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 27
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle