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Nimmt der Magistrat die Ortsbeiräte noch ernst?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wie ernst nimmt der Magistrat die Ortsbeiräte in Frankfurt?
  2. Welche Priorität bzw. welche Bedeutung wird der Bearbeitung und Beantwortung von Anregungen und Auskunftsersuchen aus den Ortsbeiräten beigemessen?
  3. Welche Gründe sind maßgeblich dafür, dass die Fristen für die Beantwortung von Anregungen und Auskunftsersuchen zunehmend nicht eingehalten werden?
  4. Wie sollen die ehrenamtlich tätigen Ortsbeiräte den Bürgerinnen und Bürgern, die auf die Antworten warten, die lange Wartezeit erklären?
  5. Welche Maßnahmen plant der Magistrat, um die Situation dahin gehend zu verbessern, dass die Anregungen und Auskunftsersuchen schneller und möglichst fristgerecht beantwortet werden?

Kontext

Die Mitglieder des Ortsbeirats 6 möchten diese Aufgabe gerne wahrnehmen und, wie auf der Homepage der Stadt Frankfurt beschrieben, als "richtige Ansprechpartner" zur Verfügung stehen. Leider wird dies seitens der Stadt Frankfurt zunehmend erschwert, da Anregungen und Auskunftsersuchen des Ortsbeirats teilweise fehlerhaft, unvollständig oder einfach gar nicht beantwortet werden. So sind auf der Tagesordnung des Ortsbeirats 6 für den 28. Juni 2022 mittlerweile 20 unerledigte Drucksachen aufgeführt, wobei das älteste Auskunftsersuchen bereits vom 13.08.2019 datiert ist.

Begründung

Die Frankfurter Ortsbeiräte feiern in diesem Jahr ein Jubiläum: Sie werden 50 Jahre. Doch bei den Ortsbeiräten kommt derzeit wenig Feierstimmung auf, dafür aber viel Frust. Hintergrund sind die zahlreichen unbeantworteten Anregungen und Auskunftsersuchen. In fast allen Ortsbeiräten lassen sich aktuell unerledigte Drucksachen auf der Tagesordnung finden, im Ortsbeirat 6, der bereits mit zwölf unerledigten Drucksachen in die Legislaturperiode startete, ist die Anzahl mittlerweile auf 20 (!) angestiegen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 15
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 17
OBR 6
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle