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Status des Umzugs der IGS Kalbach-Riedberg und der Judith-Kerr-Schule

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

1. ob die IGS Kalbach-Riedberg wie geplant zum Beginn des Schuljahres 2022/23 ihren Neubau in vollem Umfang in Benutzung nehmen kann; 2. ob die Judith-Kerr-Schule ebenfalls zum Beginn des Schuljahres 2022/23 ihren Betrieb vollständig an ihrem neuen Standort Carl-Hermann-Rudloff-Allee wird aufnehmen können; 3. wie ggf. die Judith-Kerr Schule bei einem weiteren Verbleib am jetzigen provisorischen Standort im neuen Schuljahr betrieben werden kann; 4. bis wann der Rückbau der provisorischen Judith-Kerr-Schule geplant ist; 5. ob das Provisorium der Judith-Kerr-Schule umgewandelt werden kann in ein Übergangswohnheim für Geflüchtete, insbesondere aus der Ukraine.

Begründung

Der noch nicht fertiggestellte Neubau der IGS Kalbach-Riedberg lässt die Frage aufkommen, ob der Termin im Sommer gehalten werden kann. Die weitere Kette bis zum Umzug der Judith-Kerr-Schule ist noch nicht transparent. Die Flächen in der Judith-Kerr-Schule können oder müssen evtl. einer neuen Nutzung zugeführt werden, auch um die Turnhalle am Martinszehnten nicht dauerhaft belegen zu müssen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 13
OBR 12
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 12
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 12
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Da sich die Angelegenheit inzwischen durch Umsetzung erledigt hat, verzichtet der Ortsbeirat auf weitere Erinnerungen, würde sich aber über eine abschließende Stellungnahme freuen.
Zustimmung:
Alle