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Umzug der Kita Zauberberg

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Welche Planungen gibt es für einen neuen Standort der Kita Zauberberg?

Kontext

Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte Zauberberg des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8), infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg, für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da die Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden und der Studierenden der Universität sowie auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird.

Begründung

Dem Vernehmen nach muss die Kindertagesstätte Zauberberg des freigemeinnützigen Trägers BVZ GmbH in der Altenhöferallee 1b (Ortsbezirk 8), infolge des Neubaus für den Fachbereich Chemie auf dem Uni-Campus Riedberg, für eine Zufahrt spätestens 2024 weichen. Da die Kita neben den Betreuungsplätzen sowohl für die Kinder der Mitarbeitenden und der Studierenden der Universität sowie auch zu 25 Prozent für Kinder aus dem Stadtteil Riedberg offen ist, stellt sich die Frage, wo sie zukünftig angesiedelt wird.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 13
OBR 8
TO I, TOP 40
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 8
TO I, TOP 36
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 8
TO I, TOP 34
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 16
OBR 8
TO I, TOP 29
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 17
OBR 8
TO I, TOP 31
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 18
OBR 8
TO I, TOP 35
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle