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Einbahnstraßenführung Auf der Lindenhöhe

Vorlagentyp: V

Begründung

Ursprünglich war auf der gesamten Länge der Straße Auf der Lindenhöhe Gegenverkehr möglich. Jedoch wurde diese Straße aber als Abkürzung für die Kreuzung Hügelstraße/Escherheimer Landstraße benutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde der Abschnitt zwischen Dehnhardtstraße und Neumannstraße zur Einbahnstraße, um insbesondere die Durchfahrt einer großen Zahl von Müllfahrzeugen zu unterbinden. Inzwischen fahren die Müllfahrzeuge des FES über die neue Autobahnabfahrt der A 661/Heddernheim, und die Eschersheimer Landstraße ist verkehrsberuhigt. Eine Schleichwegverhinderung ist daher nicht mehr notwendig. Damit kann die Verkehrsbeziehung im Quartier wieder verbessert werden, indem die Einbahnstraßenführung aufgehoben wird. Anwohnerbelastende Umwege für Kfz können so vermieden werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 300 entstanden aus Vorlage: OF 179/9 vom 10.01.2022 Betreff: Einbahnstraßenführung Auf der Lindenhöhe Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Einbahnstraßenführung in der Straße Auf der Lindenhöhe zwischen Dehnhardtstraße und Neumannstraße aufgehoben werden kann. Begründung: Ursprünglich war auf der gesamten Länge der Straße Auf der Lindenhöhe Gegenverkehr möglich. Jedoch wurde diese Straße aber als Abkürzung für die Kreuzung Hügelstraße/Escherheimer Landstraße benutzt. Anfang der 2000er-Jahre wurde der Abschnitt zwischen Dehnhardtstraße und Neumannstraße zur Einbahnstraße, um insbesondere die Durchfahrt einer großen Zahl von Müllfahrzeugen zu unterbinden. Inzwischen fahren die Müllfahrzeuge des FES über die neue Autobahnabfahrt der A 661/Heddernheim, und die Eschersheimer Landstraße ist verkehrsberuhigt. Eine Schleichwegverhinderung ist daher nicht mehr notwendig. Damit kann die Verkehrsbeziehung im Quartier wieder verbessert werden, indem die Einbahnstraßenführung aufgehoben wird. Anwohnerbelastende Umwege für Kfz können so vermieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1080 Antrag vom 15.01.2024, OF 648/9 Auskunftsersuchen vom 25.01.2024, V 836 Aktenzeichen: 66 0