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Gaslaternen im Bereich des OBR 11

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 290 entstanden aus Vorlage: OF 98/11 vom 21.11.2016 Betreff: Gaslaternen im Bereich des OBR 11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie die bestehenden Gaslaternen geschützt sind und welche Gefahren bei einem Defekt/Schaden für die Anwohnerinnen und Anwohner bestehen. Begründung: Am 05.11.2016 wurde eine Gaslaterne auf der Wilhelmshöher Straße durch einen Verkehrsunfall zerstört. Austretendes Gas verursachte einen Großeinsatz der Feuerwehr. Daher stellt sich die Frage, ob die Gaslaternen grundsätzlich so gesichert sind, das kein Gas austreten kann (beispielsweise durch Sicherungsventile) oder sind die Gaslaternen grundsätzlich ungesichert? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1305 Aktenzeichen: 91 52