Gaslaternen im Bereich des OBR 11
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 290
entstanden aus Vorlage:
OF 98/11 vom
21.11.2016 Betreff: Gaslaternen im Bereich des OBR 11
Der Ortsbeirat
fragt den Magistrat, wie die bestehenden Gaslaternen geschützt sind und welche
Gefahren bei einem Defekt/Schaden für die Anwohnerinnen und Anwohner
bestehen. Begründung: Am 05.11.2016 wurde eine Gaslaterne auf der
Wilhelmshöher Straße durch einen Verkehrsunfall zerstört. Austretendes Gas
verursachte einen Großeinsatz der Feuerwehr. Daher stellt sich die Frage, ob
die Gaslaternen grundsätzlich so gesichert sind, das kein Gas austreten kann
(beispielsweise durch Sicherungsventile) oder sind die Gaslaternen
grundsätzlich ungesichert? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.03.2017, ST 524
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1305
Aktenzeichen: 91 52