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Zusätzliche Kita-Plätze in der Nordweststadt

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

1. ob in der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 156 eine zusätzliche Kindertagesstätte eingerichtet werden kann; 2. welche weiteren Liegenschaften der Magistrat -ggf. in Verbindung mit freien Trägern- aktuell prüft, um den Versorgungsgrad mit Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen in der Nordweststadt und hier insbesondere im Bezirk der Erich-Kästner-Schule zu erhöhen.

Kontext

Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob in der Liegenschaft Niederurseler Landstraße 156 eine zusätzliche Kindertagesstätte eingerichtet werden kann; welche weiteren Liegenschaften der Magistrat -ggf. in Verbindung mit freien Trägern- aktuell prüft, um den Versorgungsgrad mit Kinderkrippen-, Kindergarten- und Hortplätzen in der Nordweststadt und hier insbesondere im Bezirk der Erich-Kästner-Schule zu erhöhen.

Begründung

Im Gebäudekomplex des ehemaligen "Tankstellendreiecks" gibt es leider vermehrt Leerstand in den Ladenzeilen-Erdgeschossen auf der "Innenseite" entlang des Seitenarms zur Straße Alt-Niederursel. Eine sehr große Ladenfläche steht im Haus Niederurseler Landstraße 156 leer (ehemaliger Schleckermarkt). Da der Versorgungsgrad mit Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen in der gesamten Nordweststadt weiterhin unter dem städtischen Durchschnitt liegt, werden zusätzliche Plätze benötigt. Das gilt insbesondere für den Bezirk der Erich-Kästner-Schule, wo nach dem letzten Magistratsbericht zur Thematik die Krippenversorgung mit 17 Prozent weit unter dem Versorgungsziel von 40 Prozent liegt.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 11
OBR 8
TO I, TOP 47
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 8
TO I, TOP 40
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 8
TO I, TOP 36
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 15
OBR 8
TO I, TOP 34
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2306) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 4