Bestandsaufnahmen von Baumaßnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Gibt es eine Übersicht erforderlicher Baumaßnahmen der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk 3?
- Welche Baumaßnahmen in den städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ortsbezirk sind derzeit in der Ausschreibung bzw. konkreten Planung für das kommende Jahr?
- Welche Baumaßnahmen sind in den nächsten drei Jahren geplant?
- Welche dieser Baumaßnahmen machen eine Komplett- oder Teil auslagerung der Einrichtung erforderlich?
Begründung
Die Problematik der Auslagerung von Einrichtungen in einer Bauphase hat den Ortsbeirat 3 schon häufig beschäftigt, und meist kommt das Thema erst dann in das Gremium, wenn zwischen Eltern, Einrichtung und Stadtschulamt schon viel Porzellan zerschlagen ist. Im Rahmen einer langfristigen Planung auch finanzieller Bedarfe liegen die Informationen über künftige Baumaßnahmen dem Stadtschulamt sicherlich vor.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
Sitzung
9
OBR 3
TO I, TOP 6
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
10
OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
11
OBR 3
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
12
OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
13
OBR 3
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle