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Sachstand Bushaltestelle Schwanheim

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Ist der Rechtsstreit wegen des mangelhaften Ausbaus der Bushhaltestelle abgeschlossen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
  2. Können die Kosten der Mängelbeseitigung den Beklagten in Rechnung gestellt werden?
  3. Ist der Beklagte hinreichend solvent?
  4. Welche Maßnahmen sind zur Beseitigung der Mängel vorgesehen?
  5. Wann werden diese umgesetzt?

Begründung

In dem Bereich der Kreuzung Alt-Schwanheim/Ecke Rheinlandstraße sollte die Bushaltestelle auf der nördlichen Seite der Rheinlandstraße verlegt werden. Dafür wurde die auf dem Bild ersichtliche Bushaltestelle neu angelegt. Die neu ausgebaute Bushaltestelle ist nie benutzt worden, weil der Radius im Ausgang der Bushaltestelle zu klein ist, sodass Busse zurücksetzen müssten, bevor sie die Haltestelle verlassen können. Nach Kenntnis des Ortsbeirates ist wegen des mangelhaften Ausbaus der Bushhaltestelle ein Rechtsstreit anhängig, nicht bekannt ist allerdings, wie der Rechtsstreit ausgegangen ist, und welche Maßnahmen nunmehr geplant sind. Die Ortsbeiratsmitglieder müssen über den Sachstand informiert werden, damit sie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auskunftsfähig sind. Der im Raum stehende Vorwurf der Verschwendung von Steuergeldern wäre zutreffend, wenn bestehende Gewährleistungsrechte nicht wirksam verfolgt und durchgesetzt werden.