Abriss einer Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke in der Verlängerung der Straße .Am Grünen Graben.
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.12.2011, V 204
entstanden aus Vorlage:
OF 233/9 vom
18.11.2011 Betreff: Abriss einer Fußgängerbrücke über die
Main-Weser-Bahnstrecke in der Verlängerung der Straße "Am Grünen
Graben" Bestehende gesetzliche
Vorgaben besagen, dass Straßen- und Wegeverbindungen aufrechterhalten werden
müssen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. inwieweit dies für die obige Verbindung
zutrifft; 2. wann er welche
Maßnahmen ergreifen will, wenn a) hier die gesetzliche Verpflichtung besteht;
b) keine Verpflichtung besteht
und der Magistrat nur eine freiwillige Maßnahme im Rahmen seiner
Daseinsfürsorge ergreifen sollte. Begründung: Ein Ausweichen der Bürger nach Osten lässt die
geländetrennende Autobahn A 661 nicht zu. Der westlich gelegene
Bahnübergang am Lachweg bildet keine echte Alternative, weil kein Schutz für
die Fußgänger gegenüber dem Autoverkehr besteht. Eine lediglich vorhandene
weiße Abmarkierung erfüllt bestenfalls unzureichend einen Schutzzweck. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 07.05.2012, ST 641
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9
am 26.04.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 2.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 4.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 5.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 6.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat.
Abstimmung:
zu 2. Einstimmige
Annahme Aktenzeichen: 66 6