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Abriss einer Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke in der Verlängerung der Straße .Am Grünen Graben.

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.12.2011, V 204 entstanden aus Vorlage: OF 233/9 vom 18.11.2011 Betreff: Abriss einer Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke in der Verlängerung der Straße "Am Grünen Graben" Bestehende gesetzliche Vorgaben besagen, dass Straßen- und Wegeverbindungen aufrechterhalten werden müssen. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. inwieweit dies für die obige Verbindung zutrifft; 2. wann er welche Maßnahmen ergreifen will, wenn a) hier die gesetzliche Verpflichtung besteht; b) keine Verpflichtung besteht und der Magistrat nur eine freiwillige Maßnahme im Rahmen seiner Daseinsfürsorge ergreifen sollte. Begründung: Ein Ausweichen der Bürger nach Osten lässt die geländetrennende Autobahn A 661 nicht zu. Der westlich gelegene Bahnübergang am Lachweg bildet keine echte Alternative, weil kein Schutz für die Fußgänger gegenüber dem Autoverkehr besteht. Eine lediglich vorhandene weiße Abmarkierung erfüllt bestenfalls unzureichend einen Schutzzweck. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 641 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 9 am 26.04.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6