Rückhaltebecken für Starkregen in Oberrad
Vorlagentyp: V
Begründung
Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber von Sankt Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein dürfte.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.10.2021, V 201
entstanden aus Vorlage:
OF 181/5 vom
08.10.2021 Betreff: Rückhaltebecken für Starkregen in
Oberrad Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob weiterhin
die Installation eines Rückhaltebeckens in Oberrad gegenüber der Katholischen
Hochschule Sankt Georgen geplant ist. Begründung: Oberrad wird durch ein historisch gewachsenes
Mischsystem entwässert. Das bedeutet, dass Schmutz- und Regenwasser zusammen in
einem Kanal abgeführt werden. Entsprechend der örtlichen Topografie erfolgt die
Entwässerung im Freispiegelabfluss dem Gefälle folgend nach unten, in
nördlicher Richtung zur Offenbacher Landstraße. Von dort werden die Abflüsse
durch einen Hauptsammler nach Sachsenhausen weitergeleitet. Aus diesem Grund ist in der Vergangenheit gegenüber
von Sankt Georgen ein Rückhaltebecken angedacht worden, welches, angesichts des
Klimawandels und der damit einhergehenden Starkregenereignisse, notwendig sein
dürfte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 25.03.2022, ST 817
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5
am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90 33