Wendeverbote in der Dillenburger Straße an der Ampelanlage Heddernheimer Landstraße und der Zu- und Abfahrt zur Rosa-Luxemburg-Straße
Fragen an den Magistrat
Gibt es neben dem Verkehrszeichen 272 "Verbot des Wendens" noch weitere Möglichkeiten zur Verhinderung des Wendens?
Begründung
Bei erhöhtem Verkehrsaufkommen auf der Strecke von der Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring aus Richtung Oberursel versuchen Kraftfahrzeugführer den Rückstau dadurch zu umgehen, indem sie die Spur zum Abbiegen in die Dillenburger Straße benutzen und bis zum Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße/Abfahrt von der Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße oder zur Ampelanlage der Kreuzung Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße fahren. Dort wenden sie und fahren auf der Dillenburger Straße in Richtung Erich-Ollenhauer-Ring und nutzen die Vorfahrtsregelung. Im Bereich Ende der Ausfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße/Abfahrt von den Dillenburger Straße zur Rosa-Luxemburg-Straße kommt es immer wieder zu Gefahren mit den Fahrzeugen auf der Dillenburger Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße bzw. NordWestZentrum. An der Ampelanlage Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße kommt es beim Wenden immer wieder zu gefährlichen Situation (insbesondere mit den Fußgängerinnen und Fußgängern). Mit dem Aufstellen des Verkehrszeichens 272 "Verbot des Wendens" an den Gefahrstellen wäre eine rechtliche Voraussetzung zum verhindern des Wendens gegeben.