Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten
Vorlagentyp: V
Begründung
Die Querung der beschriebenen Fußgängerpassage (circa vier Meter) ist für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehr mühsam. Durch die Nahe Fußgängerampel können viele Menschen der Querung der Passage auch nicht ausweichen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 176
entstanden aus Vorlage:
OF 142/2 vom
13.08.2021 Betreff: Kirchplatz: Fußgängerpassage an der
Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen
und zu berichten, ob die Fußgängerpassage an der Rödelheimer Straße
(Kirchplatz), die die Einmündung in die Appelsgasse über eine vergleichsweise
grobe Kopfsteinpflasterung quert, insbesondere für Nutzerinnen und Nutzern von
Rollatoren, Rollstühlen und ähnlichen Hilfsmitteln barrierefreier gestaltet
werden könnte. Es könnte ein Korridor von ca.
1,5 Meter Breite über die beschriebene Stelle an der Einmündung geschaffen
werden, indem die Kopfsteinpflasterung ausgetauscht wird. Begründung: Die Querung der beschriebenen Fußgängerpassage (circa
vier Meter) ist für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind,
sehr mühsam. Durch die Nahe Fußgängerampel können viele Menschen der Querung
der Passage auch nicht ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.01.2022, ST 109
Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2