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Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten

Vorlagentyp: V

Begründung

Die Querung der beschriebenen Fußgängerpassage (circa vier Meter) ist für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehr mühsam. Durch die Nahe Fußgängerampel können viele Menschen der Querung der Passage auch nicht ausweichen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 176 entstanden aus Vorlage: OF 142/2 vom 13.08.2021 Betreff: Kirchplatz: Fußgängerpassage an der Appelsgasse bitte barrierefreier gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Fußgängerpassage an der Rödelheimer Straße (Kirchplatz), die die Einmündung in die Appelsgasse über eine vergleichsweise grobe Kopfsteinpflasterung quert, insbesondere für Nutzerinnen und Nutzern von Rollatoren, Rollstühlen und ähnlichen Hilfsmitteln barrierefreier gestaltet werden könnte. Es könnte ein Korridor von ca. 1,5 Meter Breite über die beschriebene Stelle an der Einmündung geschaffen werden, indem die Kopfsteinpflasterung ausgetauscht wird. Begründung: Die Querung der beschriebenen Fußgängerpassage (circa vier Meter) ist für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sehr mühsam. Durch die Nahe Fußgängerampel können viele Menschen der Querung der Passage auch nicht ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2