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Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen

Vorlagentyp: V

Begründung

Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und die Toilettenanlage so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden könnte, durch das mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1695 entstanden aus Vorlage: OF 1078/2 vom 03.06.2020 Betreff: Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Nutzung der Toilettenanlagen jeweils auf der B-Ebene der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" sowie "Leipziger Straße" nach Wiederinstandsetzung konzeptionell gestaltet werden kann, um künftig mögliche Schäden durch Vandalismus nachhaltig zu verhindern. Begründung: Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und die Toilettenanlage so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden könnte, durch das mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, sich an dieser konzeptionellen Arbeit zu beteiligen. Gebraucht werden diese Toilettenanlagen allemal. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 1987 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22