Bitte die Toilettenanlagen der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen
Vorlagentyp: V
Begründung
Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und die Toilettenanlage so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden könnte, durch das mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 24.06.2020, V 1695
entstanden aus Vorlage:
OF 1078/2 vom
03.06.2020 Betreff: Bitte die Toilettenanlagen der
U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" und "Leipziger
Straße" durch ein Nutzungskonzept vor Vandalismus schützen
Der Magistrat wird
gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Nutzung der Toilettenanlagen
jeweils auf der B-Ebene der U-Bahn-Stationen "Bockenheimer Warte" sowie
"Leipziger Straße" nach Wiederinstandsetzung konzeptionell gestaltet werden
kann, um künftig mögliche Schäden durch Vandalismus nachhaltig zu
verhindern. Begründung: Die Schließung der Toilettenanlage "Bockenheimer
Warte" war (wieder einmal) durch Vandalismus verursacht und die Toilettenanlage
so für viele Wochen nicht nutzbar. Gut wäre, wenn die Instandsetzung der
Toiletten bald erfolgt und wenn ein Konzept für die Toiletten erarbeitet werden
könnte, durch das mögliche Schäden durch Vandalismus künftig verhindert werden.
Der Ortsbeirat ist gerne bereit, sich an dieser konzeptionellen Arbeit zu
beteiligen. Gebraucht werden diese Toilettenanlagen allemal. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2020, ST 1987
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2
am 26.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 22