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Kindertagesstättenentwicklungsplan für den Ortsbezirk 1 im Ortsbeirat vorstellen

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wie ist die Entwicklung des Versorgungsgrades in allen drei Altersgruppen (null bis drei Jahre, drei bis sechs Jahre sowie Ü6/Hort) jeweils in den Stadtteilen?
  2. Welche Ausbaumaßnahmen von Kita- und Hortplätzen stehen in den nächsten Jahren an und wo?
  3. Wird der vom Bund in Aussicht gestellte Rechtsanspruch auf einen Hortplatz bzw. auf Ganztagsbetreuung auch für die Grundschule erfüllt werden können? Wenn ja, bis wann? Wenn nicht, wie viele Plätze fehlen in den Stadtteilen?

Begründung

Eltern haben ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ihrer Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Vom Bund ist auch ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorgesehen. Alle Betreuungsangebote für Kinder im Kita- und Grundschulalter sind essenziell, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird und Bildungschancen für alle Kinder garantiert werden können. Von Eltern werden aber immer wieder Versorgungslücken gemeldet, daher muss die Stadt diese systematisch erfassen und schließen.