Bürgersteig vor der Wohnanlage Kurhessenstraße 122
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.02.2016, V 1594
entstanden aus Vorlage:
OF 1037/9 vom
01.02.2016 Betreff: Bürgersteig vor der Wohnanlage
Kurhessenstraße 122 Der Bereich des Bürgersteigs vor der Wohnanlage
Kurhessenstraße 122 befindet sich schon seit mehreren Jahren in einem sehr
schlechten Zustand. Er ist wellig, Gehwegplatten sind gegeneinander verkantet,
in Vertiefungen sammelt sich Regenwasser zu Pfützen. Bekannt ist, dass dieser
Teil der Kurhessenstraße zu dem Bereich gehört, für den eine grundhafte
Erneuerung vorgesehen ist, die schon längst erfolgt sein sollte, aber offenbar
zurückgestellt worden ist. Nur zwei oder drei Tage nach einer kürzlichen
Rückfrage beim Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wurden kleinere
Reparaturmaßnahmen durchgeführt, welche die Verkehrssicherheit einigermaßen
gewährleisten. Eine Lösung auf längere Sicht kann dies jedenfalls nicht
darstellen. Vor diesem Hintergrund wird der
Magistrat um Auskunft gebeten, 1. für wann eine Sanierung des Bürgersteigs im
Bereich vor der Wohnanlage Kurhessenstraße 122 vorgesehen ist; 2. wann die grundhafte Erneuerung des zur Sanierung
vorgesehenen Abschnitts der Kurhessenstraße erfolgen soll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2016, ST 896
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9
am 09.06.2016, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2