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Bürgersteig vor der Wohnanlage Kurhessenstraße 122

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2016, V 1594 entstanden aus Vorlage: OF 1037/9 vom 01.02.2016 Betreff: Bürgersteig vor der Wohnanlage Kurhessenstraße 122 Der Bereich des Bürgersteigs vor der Wohnanlage Kurhessenstraße 122 befindet sich schon seit mehreren Jahren in einem sehr schlechten Zustand. Er ist wellig, Gehwegplatten sind gegeneinander verkantet, in Vertiefungen sammelt sich Regenwasser zu Pfützen. Bekannt ist, dass dieser Teil der Kurhessenstraße zu dem Bereich gehört, für den eine grundhafte Erneuerung vorgesehen ist, die schon längst erfolgt sein sollte, aber offenbar zurückgestellt worden ist. Nur zwei oder drei Tage nach einer kürzlichen Rückfrage beim Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) wurden kleinere Reparaturmaßnahmen durchgeführt, welche die Verkehrssicherheit einigermaßen gewährleisten. Eine Lösung auf längere Sicht kann dies jedenfalls nicht darstellen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, 1. für wann eine Sanierung des Bürgersteigs im Bereich vor der Wohnanlage Kurhessenstraße 122 vorgesehen ist; 2. wann die grundhafte Erneuerung des zur Sanierung vorgesehenen Abschnitts der Kurhessenstraße erfolgen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2