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Umwandlung der Spielstraße Karmelitergasse in eine Fußgängerzone - erneute Sachstandsanfrage

Vorlagentyp: V

Inhalt

Auskunftsersuchen vom 08.12.2015, V 1543
entstanden aus Vorlage: OF 702/1 vom 22.11.2015

Betreff: Umwandlung der Spielstraße Karmelitergasse in eine Fußgängerzone - erneute Sachstandsanfrage Vorgang: OM 3252/14 OBR 1; ST 1253/14 Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand zur Umwandlung der Spielstraße Karmelitergasse in eine Fußgängerzone zu unterrichten. Begründung: Zwar wurde der o. g. Straßenabschnitt im Jahr 2013 durch Aufstellung des Verkehrszeichens 235 bereits in eine Spielstraße verwandelt, doch hat diese Maßnahme leider die Gefährdungen der Kinder um die Kita Leonhard herum nicht beseitigen können, sodass nunmehr zur Sicherheit der Kinder eine Umwandlung des o. g. Straßenabschnitts in eine Fußgängerzone dringend geboten ist. In seiner Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3252, beschloss der Ortsbeirat einstimmig: "Der Magistrat wird gebeten, die Karmelitergasse im Bereich zwischen Münzgasse und Alte Mainzer Gasse in eine Fußgängerzone umzuwandeln und durch geeignete Maßnahmen das Durchfahren zu verhindern." Wegen der auf der Hand liegenden Dringlichkeit hat der Ortsbeirat bereits in seiner Sitzung am 10.10.2015 das Thema nochmals auf die Tagesordnung gesetzt (OF 526/1) und die Sache lediglich für erledigt erklärt, da der Magistrat zwischenzeitlich im Rahmen der Stellungnahme vom 19.09.2014, ST 1253, mitgeteilt hatte, dass er den betroffenen Bereich teileinziehen und die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten werde. Zwischenzeitlich wurde für eine längere Zeitdauer, der Großbaustelle am Maintor wegen, die Verkehrsführung geändert und der Verkehr umgekehrt. Obwohl nunmehr seit einigen Wochen der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt worden ist, wird die Straße - dies wird durch die tägliche Beobachtung der Eltern der Kita-Kinder in der Karmelitergasse bestätigt - in beiden Seiten befahren. Folglich besteht seit der letzten Anfrage sogar ein erhöhtes Gefahrenpotential, weil die Fußgänger, zu denen vorrangig Kleinkinder gehören, nie sicher sein können, aus welcher Richtung sie nun Fahrzeuge erwarten dürfen. Nach hiesiger Auffassung ist daher Eile in der Umsetzung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1