Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 03.12.2015, V 1539
entstanden aus Vorlage:
OF 657/8 vom
17.11.2015 Betreff: Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung
Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Vorgang: ST 281/13 In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013,
ST 281, war zugesagt worden, dass sich der Magistrat bemühen wird, die
Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung
Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße im Rahmen der 2. Baustufe des Projekts
staufreies Hessen prioritär zu behandeln. Daraufhin war
vom Ortsbeirat 8 bei zuständigen Straßenbauamt Anfang 2015 nachgefragt worden,
wann mit der Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung zurechnen sei.
Damals war zugesagt worden, dass damit bis zum Herbst 2015 zu rechnen sein.
Leider ist bisher die Einrichtung der verkehrsabhängigen Ampelschaltung nicht
erfolgt. Dieses vorausgeschickt fragt der
Ortsbeirat den Magistrat, wann die zugesagte Einrichtung einer
verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler
Landstraße erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2013, ST 281
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2016, ST 453
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2016, ST 1053
Aktenzeichen: 32 1