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Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 03.12.2015, V 1539 entstanden aus Vorlage: OF 657/8 vom 17.11.2015 Betreff: Verkehrsabhängige Ampelschaltung Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße Vorgang: ST 281/13 In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 281, war zugesagt worden, dass sich der Magistrat bemühen wird, die Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße im Rahmen der 2. Baustufe des Projekts staufreies Hessen prioritär zu behandeln. Daraufhin war vom Ortsbeirat 8 bei zuständigen Straßenbauamt Anfang 2015 nachgefragt worden, wann mit der Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung zurechnen sei. Damals war zugesagt worden, dass damit bis zum Herbst 2015 zu rechnen sein. Leider ist bisher die Einrichtung der verkehrsabhängigen Ampelschaltung nicht erfolgt. Dieses vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat, wann die zugesagte Einrichtung einer verkehrsabhängigen Ampelschaltung an der Kreuzung Roßkopfstraße/Niederurseler Landstraße erfolgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 281 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 453 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1053 Aktenzeichen: 32 1