Wann kommt der Neubau der Kita Im Mellsig?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 05.12.2019, V 1519
entstanden aus Vorlage:
OF 737/9 vom
21.11.2019 Betreff: Wann kommt der Neubau der Kita Im
Mellsig? Die Kindertagestätte Im Mellsig ist in einem
schlechten baulichen Zustand. Die Räume lassen sich teilweise kaum nutzen. Die
Toiletten entwickeln teilweise unangenehme Gerüche. Das Personalzimmer ist zu
klein, um darin Teamsitzungen durchzuführen. Die Räume sind nicht
schallgedämpft usw. Seit langer Zeit gibt es Pläne, diese Kita neu zu bauen und
zu erweitern. Das Gebäude ist Eigentum der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen.
Wegen der jahrelang immer wieder herausgeschobenen Baumaßnahmen finden nur noch
notdürftige Maßnahmen statt. Immerhin scheint es einen Sanierungsplan für die
Toiletten zu geben. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu
beantworten: 1. Wie weit sind die Verhandlungen
mit der GWH? 2. Gibt es eine
kurzfristige Lösung für die Toiletten? 3. Wurden diese mit den Beschäftigten der Kita und
den Eltern besprochen? 4.
Wann werden die Baumaßnahmen für ein neues Kita-Gebäude beginnen, wie konkret
sind die Pläne? 5. Muss die
Kita während der Baumaßnahme ausgelagert werden und falls ja, wohin soll diese
ausgelagert werden? 6.
Welchen Einfluss werden diese auf den öffentlichen Spielplatz Birkholzweg/Im
Mellsig haben, bzw. welche Lösung gibt es für diesen? Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten,
die Pläne für die Kita in einer Ortsbeiratssitzung
vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9
am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9
am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9
am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9
am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9
am 29.10.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9
am 03.12.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9
am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9
am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des
Magistrats wird verzichtet.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme
Aktenzeichen: 40 4