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Wann kommt der Neubau der Kita Im Mellsig?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 05.12.2019, V 1519 entstanden aus Vorlage: OF 737/9 vom 21.11.2019 Betreff: Wann kommt der Neubau der Kita Im Mellsig? Die Kindertagestätte Im Mellsig ist in einem schlechten baulichen Zustand. Die Räume lassen sich teilweise kaum nutzen. Die Toiletten entwickeln teilweise unangenehme Gerüche. Das Personalzimmer ist zu klein, um darin Teamsitzungen durchzuführen. Die Räume sind nicht schallgedämpft usw. Seit langer Zeit gibt es Pläne, diese Kita neu zu bauen und zu erweitern. Das Gebäude ist Eigentum der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen. Wegen der jahrelang immer wieder herausgeschobenen Baumaßnahmen finden nur noch notdürftige Maßnahmen statt. Immerhin scheint es einen Sanierungsplan für die Toiletten zu geben. Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie weit sind die Verhandlungen mit der GWH? 2. Gibt es eine kurzfristige Lösung für die Toiletten? 3. Wurden diese mit den Beschäftigten der Kita und den Eltern besprochen? 4. Wann werden die Baumaßnahmen für ein neues Kita-Gebäude beginnen, wie konkret sind die Pläne? 5. Muss die Kita während der Baumaßnahme ausgelagert werden und falls ja, wohin soll diese ausgelagert werden? 6. Welchen Einfluss werden diese auf den öffentlichen Spielplatz Birkholzweg/Im Mellsig haben, bzw. welche Lösung gibt es für diesen? Der Magistrat wird in diesem Zusammenhang gebeten, die Pläne für die Kita in einer Ortsbeiratssitzung vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 29.10.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 9 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4

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