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Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1509 entstanden aus Vorlage: OF 963/2 vom 14.11.2019 Betreff: Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor? Den Ortsbeirat erreichte von Anwohnern der Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68 die Nachricht, dass auf diesen Grundstücken mehrere alte Bäume gefällt wurden. Die Nachbarn wurden vorher nicht über eine Fällgenehmigung informiert. Um genauere Informationen über die Fällung der Bäume zu erhalten, wird der Magistrat gebeten, zu den Ziffern 1. bis 8. zu prüfen und zu berichten sowie Ziffer 9. zu entsprechen: 1. Wann wurde die Fällgenehmigung erteilt? 2. Für wie viele Bäume wurde eine Fällgenehmigung erteilt? 3. Wie hoch war das Alter der Bäume? 4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine Fällgenehmigung erteilt? 5. Was war der Grund für die Fällung der Bäume? 6. Wann werden die Ersatzpflanzungen für die Bäume erfolgen? 7. Warum wurden die Anwohner und der Ortsbeirat über die Fällgenehmigungen nicht informiert? 8. Welche Baumaßnahmen sind auf den beiden Grundstücken geplant? Mussten die Bäume für diese Baumaßnahmen weichen? 9. Die Baumaßnahmen sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, bezüglich des Abrisses des Gebäudes Leipziger Straße 68 ergänzend zu berichten, ob - wie berichtet wurde - aufgrund unsachgemäßer Arbeiten am Haus tragende Wände beschädigt wurden und daraufhin der Abriss des Hauses wegen Einsturzgefahr verfügt wurde. Begründung: Auf den Grundstücken Leipziger Straße 66 und 68 befanden sich im Hinterhof mehrere alte Bäume, die für Frischluftzufuhr und Erholung der Anwohner von Bedeutung waren. Die Hinterhöfe waren für die Anwohner eine kleine Oase. Ohne vorherige Information der Anwohner wurden diese Bäume gefällt. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen die Bäume gefällt werden konnten und warum der Ortsbeirat und die Anwohner nicht informiert wurden. In Zeiten des Klimawandels sind solche alten Bäume in Hinterhöfen für das Kleinklima besonders wichtig. Im Nachhinein stellt sich dem Ortsbeirat die Frage, warum historisch wichtigen und 200 Jahre alten Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter Denkmalschutz gestellt wird. Anbei Fotos zur Leipziger Straße 68. Quelle: Geodatenbank der Stadt Frankfurt (2012) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 382 Aktenzeichen: 79 0