Fällung mehrerer alter Bäume auf den Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese Eingriffe vor?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1509
entstanden aus Vorlage:
OF 963/2 vom
14.11.2019 Betreff: Fällung mehrerer alter Bäume auf den
Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68: Lag eine Genehmigung für diese
Eingriffe vor? Den Ortsbeirat erreichte von Anwohnern der
Liegenschaften Leipziger Straße 66 und 68 die Nachricht, dass auf diesen
Grundstücken mehrere alte Bäume gefällt wurden. Die Nachbarn wurden vorher
nicht über eine Fällgenehmigung informiert. Um genauere Informationen über die
Fällung der Bäume zu erhalten, wird der Magistrat gebeten, zu den Ziffern 1.
bis 8. zu prüfen und zu berichten sowie Ziffer 9. zu entsprechen: 1. Wann wurde die Fällgenehmigung erteilt? 2. Für wie viele Bäume wurde eine
Fällgenehmigung erteilt? 3.
Wie hoch war das Alter der Bäume? 4. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage wurde eine
Fällgenehmigung erteilt? 5.
Was war der Grund für die Fällung der Bäume? 6. Wann werden die Ersatzpflanzungen für die Bäume
erfolgen? 7. Warum wurden die
Anwohner und der Ortsbeirat über die Fällgenehmigungen nicht informiert?
8. Welche Baumaßnahmen sind auf
den beiden Grundstücken geplant? Mussten die Bäume für diese Baumaßnahmen
weichen? 9. Die Baumaßnahmen
sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Ferner wird der Magistrat gebeten, bezüglich des
Abrisses des Gebäudes Leipziger Straße 68 ergänzend
zu berichten, ob - wie berichtet wurde - aufgrund unsachgemäßer Arbeiten am
Haus tragende Wände beschädigt wurden und daraufhin der Abriss des Hauses wegen
Einsturzgefahr verfügt wurde. Begründung: Auf den Grundstücken Leipziger Straße 66 und 68
befanden sich im Hinterhof mehrere alte Bäume, die für Frischluftzufuhr und
Erholung der Anwohner von Bedeutung waren. Die Hinterhöfe waren für die
Anwohner eine kleine Oase. Ohne vorherige Information der Anwohner wurden diese
Bäume gefällt. Die Frage ist, unter welchen Voraussetzungen die Bäume gefällt
werden konnten und warum der Ortsbeirat und die Anwohner nicht informiert
wurden. In Zeiten des Klimawandels sind solche alten Bäume in Hinterhöfen für
das Kleinklima besonders wichtig. Im Nachhinein stellt sich dem
Ortsbeirat die Frage, warum historisch wichtigen und 200 Jahre alten
Gebäuden der Status denkmalgeschützt verweigert wird, während - wie aktuell
geschehen - der 40 Jahre alte Fernsehturm "Ginnheimer Spargel" unter
Denkmalschutz gestellt wird. Anbei Fotos zur Leipziger Straße 68.
Quelle: Geodatenbank der
Stadt Frankfurt (2012) Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.03.2020, ST 382
Aktenzeichen: 79 0