Robert-Dißmann-Straße: Aufhebung der Einbahnstraßenregelung
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 03.11.2015, V 1477
entstanden aus Vorlage:
OF 1499/6 vom
13.10.2015 Betreff: Robert-Dißmann-Straße: Aufhebung der
Einbahnstraßenregelung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob in der Robert-Dißmann-Straße im Abschnitt vom Abzweig der
Toni-Sender-Straße bis zur Liegenschaft mit der Hausnummer 16 die
Einbahnstraßenregelung aufgehoben werden kann. Begründung: Mit der Sanierung des unteren Abschnitts der
Robert-Dißmann-Straße sowie der Westerwaldstraße im Jahr 2009 wurde eine
Änderung der Einbahnstraßenregelung im o. g. Bereich der Robert-Dißmann-Straße
im Abschnitt zwischen der Toni-Sender-Straße und der Liegenschaft mit
Hausnummer 16 vorgenommen. Dieser Abschnitt war bis dahin keine
Einbahnstraße, diese begann erst in Höhe der Liegenschaft mit der
Hausnummer 16. So konnte der Verkehr des gegenüber Hausnummer 16 liegenden
Parkdecks mit Tiefgarage nach Norden abfließen und musste die Westerwaldstraße
nicht nutzen. Dort befindet sich u. a. eine Kindertageseinrichtung. Außerdem
ist neben Hausnummer 16 eine Schreinerei mit Anlieferverkehr. Da die Lkws
teilweise die Biegung zur Westerwaldstraße nicht fahren können, fahren sie
regelmäßig entgegen der Einbahnstraße, was Abfahrende von den Parkplätzen
häufig auch machen. Da der Fahrbahnquerschnitt der Robert-Dißmann-Straße beim
Ausbau nicht verändert wurde, wäre die Maßnahme ohne Mehrkosten machbar und
würde die Verkehrssicherheit an dieser Stelle deutlich erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.01.2016, ST 163
Antrag vom
17.04.2016, OF 21/6
Anregung an
den Magistrat vom 03.05.2016, OM 40
Aktenzeichen: 32 1