Gedenkinstallation am SAALBAU Gallus
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1431
entstanden aus Vorlage:
OF 1033/1 vom
03.08.2019 Betreff: Gedenkinstallation am SAALBAU Gallus
Der Magistrat
wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die räumliche
Situation der auf der Außentreppe des SAALBAU Gallus befindlichen und vom
Künstler Michael Sander geschaffenen Stele zu verbessern und gegebenenfalls im Einvernehmen mit der SAALBAU
Betriebsgesellschaft mbH und dem Künstler eine Verbesserung der Situation zu
erwirken. Insbesondere ist die Möglichkeit einer Verlagerung der Stele auf die
in der Mitte der Frankenallee - unmittelbar vor dem Saalbau - gelegene
gepflasterte Freifläche zu prüfen. Es wird ferner gebeten, über das Ergebnis
der Prüfung und das weitere Vorgehen dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Stele auf der Außentreppe des SAALBAU Gallus
gehört zu einer mehrteiligen Gedenkinstallation des Künstlers Michael Sander,
welche an den ersten Frankfurter Auschwitzprozess erinnern soll, der in den
Jahren 1964 bis 1965 im Saalbau Gallus stattgefunden hat. Der Funktion des
Erinnerns kann die Stele und mit ihr die gesamte Installation aufgrund ihrer
derzeit äußerst unbefriedigenden räumlichen Situation kaum gerecht werden. So
ist die Stele zu drei Seiten durch Olivenbäume umstellt, welche wiederum in
überaus voluminöse Gefäße eingelassen sind (siehe Bild 1). Hierdurch wird das
Kunstwerk wesentlich der Wahrnehmung sowohl von Passanten wie auch von Gästen
des SAALBAUS entzogen. Hinzu kommt die in unmittelbarer Nähe zu der Stele
gelegene Außengastronomie, welche die Terrasse des SAALBAUS dominiert und dem
Kunstwerk jeden Raum nimmt, um auch nur im Mindesten seiner Funktion gerecht zu
werden, an einen Gerichtsprozess zu erinnern, der den millionenfachen Mord in
Auschwitz zum Gegenstand hatte. Durch eine Verlagerung der Stele auf die unmittelbar
vor dem Eingang des SAALBAUS gelegene Freifläche in der Mitte der Frankenallee
(siehe Bild 2) könnte die räumliche Situation der Stele verbessert und dem
Kunstwerk die ihm gebührende Geltung zurückgegeben werden, ohne dass der klare
räumliche Bezug zum SAALBAU Gallus als Ort des Auschwitzprozesses verloren
ginge. Da eine etwaige Verlagerung der Stele gleichwohl einen Eingriff in die
Gesamtinstallation bedeuten würde, ist neben der SAALBAU Betriebsgesellschaft
mbH auch der Urheber des Kunstwerks, Michael Sander, in den
Entscheidungsprozess einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.12.2019, ST 2246
Aktenzeichen: 60 3