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Gedenkinstallation am SAALBAU Gallus

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1431 entstanden aus Vorlage: OF 1033/1 vom 03.08.2019 Betreff: Gedenkinstallation am SAALBAU Gallus Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, um die räumliche Situation der auf der Außentreppe des SAALBAU Gallus befindlichen und vom Künstler Michael Sander geschaffenen Stele zu verbessern und gegebenenfalls im Einvernehmen mit der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH und dem Künstler eine Verbesserung der Situation zu erwirken. Insbesondere ist die Möglichkeit einer Verlagerung der Stele auf die in der Mitte der Frankenallee - unmittelbar vor dem Saalbau - gelegene gepflasterte Freifläche zu prüfen. Es wird ferner gebeten, über das Ergebnis der Prüfung und das weitere Vorgehen dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Die Stele auf der Außentreppe des SAALBAU Gallus gehört zu einer mehrteiligen Gedenkinstallation des Künstlers Michael Sander, welche an den ersten Frankfurter Auschwitzprozess erinnern soll, der in den Jahren 1964 bis 1965 im Saalbau Gallus stattgefunden hat. Der Funktion des Erinnerns kann die Stele und mit ihr die gesamte Installation aufgrund ihrer derzeit äußerst unbefriedigenden räumlichen Situation kaum gerecht werden. So ist die Stele zu drei Seiten durch Olivenbäume umstellt, welche wiederum in überaus voluminöse Gefäße eingelassen sind (siehe Bild 1). Hierdurch wird das Kunstwerk wesentlich der Wahrnehmung sowohl von Passanten wie auch von Gästen des SAALBAUS entzogen. Hinzu kommt die in unmittelbarer Nähe zu der Stele gelegene Außengastronomie, welche die Terrasse des SAALBAUS dominiert und dem Kunstwerk jeden Raum nimmt, um auch nur im Mindesten seiner Funktion gerecht zu werden, an einen Gerichtsprozess zu erinnern, der den millionenfachen Mord in Auschwitz zum Gegenstand hatte. Durch eine Verlagerung der Stele auf die unmittelbar vor dem Eingang des SAALBAUS gelegene Freifläche in der Mitte der Frankenallee (siehe Bild 2) könnte die räumliche Situation der Stele verbessert und dem Kunstwerk die ihm gebührende Geltung zurückgegeben werden, ohne dass der klare räumliche Bezug zum SAALBAU Gallus als Ort des Auschwitzprozesses verloren ginge. Da eine etwaige Verlagerung der Stele gleichwohl einen Eingriff in die Gesamtinstallation bedeuten würde, ist neben der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auch der Urheber des Kunstwerks, Michael Sander, in den Entscheidungsprozess einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2246 Aktenzeichen: 60 3

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