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Stellungnahme des Magistrats zur Wiedereinführung des Viertelstundentaktes der Straßenbahnlinie 12 (ST 637)

Vorlagentyp: V

Begründung

Wiedereinführung des Viertelstundentaktes der Straßenbahnlinie 12 (ST 637) Vorgang: ST 637/19 Wie der Stellungnahme des Magistrats (ST 637) zu entnehmen ist, wurden auf der Straßenbahnlinie 12 "zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 nur marginale Veränderungen vorgenommen, die Taktung wurde jedoch nicht verändert." Den Verlautbarungen des Magistrats weiter folgend, "verkehrt die Linie 12 in den frühen Morgenstunden" nach wie vor "im 15-Minuten-Takt." Dies jedoch widerspricht den Beobachtungen eines Straßenbahnbenutzers, der den Ausfall der Straßenbahnlinie 12 (ab "Burgstraße" in Richtung "Hugo-Junckers-Straße") um 05:20 Uhr beklagt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.08.2019, V 1404 entstanden aus Vorlage: OF 685/3 vom 28.05.2019 Betreff: Stellungnahme des Magistrats zur Wiedereinführung des Viertelstundentaktes der Straßenbahnlinie 12 (ST 637) Vorgang: ST 637/19 Wie der Stellungnahme des Magistrats (ST 637) zu entnehmen ist, wurden auf der Straßenbahnlinie 12 "zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 nur marginale Veränderungen vorgenommen, die Taktung wurde jedoch nicht verändert." Den Verlautbarungen des Magistrats weiter folgend, "verkehrt die Linie 12 in den frühen Morgenstunden" nach wie vor "im 15-Minuten-Takt." Dies jedoch widerspricht den Beobachtungen eines Straßenbahnbenutzers, der den Ausfall der Straßenbahnlinie 12 (ab "Burgstraße" in Richtung "Hugo-Junckers-Straße") um 05:20 Uhr beklagt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, die Sachlage noch einmal zu überprüfen und ggf. zu veranlassen, dass die Straßenbahnlinie 12 zum angegebenen Zeitpunkt wieder fahrbereit ist - und damit gewährleistet ist, dass die arbeitende Bevölkerung rechtzeitig zu ihrem Arbeitsplatz gelangt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 637 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2066 Aktenzeichen: 92 11