Stellungnahme des Magistrats zur Wiedereinführung des Viertelstundentaktes der Straßenbahnlinie 12 (ST 637)
Vorlagentyp: V
Begründung
Wiedereinführung des Viertelstundentaktes der Straßenbahnlinie 12 (ST 637) Vorgang: ST 637/19 Wie der Stellungnahme des Magistrats (ST 637) zu entnehmen ist, wurden auf der Straßenbahnlinie 12 "zum Fahrplanwechsel im Dezember 2018 nur marginale Veränderungen vorgenommen, die Taktung wurde jedoch nicht verändert." Den Verlautbarungen des Magistrats weiter folgend, "verkehrt die Linie 12 in den frühen Morgenstunden" nach wie vor "im 15-Minuten-Takt." Dies jedoch widerspricht den Beobachtungen eines Straßenbahnbenutzers, der den Ausfall der Straßenbahnlinie 12 (ab "Burgstraße" in Richtung "Hugo-Junckers-Straße") um 05:20 Uhr beklagt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.08.2019, V 1404
entstanden aus Vorlage:
OF 685/3 vom
28.05.2019 Betreff: Stellungnahme des Magistrats zur
Wiedereinführung des Viertelstundentaktes der Straßenbahnlinie 12 (ST 637)
Vorgang: ST 637/19
Wie der Stellungnahme des Magistrats (ST 637) zu
entnehmen ist, wurden auf der Straßenbahnlinie 12 "zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2018 nur marginale Veränderungen vorgenommen, die Taktung wurde jedoch
nicht verändert." Den Verlautbarungen des Magistrats weiter folgend, "verkehrt
die Linie 12 in den frühen Morgenstunden" nach wie vor "im 15-Minuten-Takt."
Dies jedoch widerspricht den Beobachtungen eines Straßenbahnbenutzers, der den
Ausfall der Straßenbahnlinie 12 (ab "Burgstraße" in Richtung
"Hugo-Junckers-Straße") um 05:20 Uhr beklagt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den
Magistrat, die Sachlage noch einmal zu überprüfen und ggf. zu veranlassen, dass
die Straßenbahnlinie 12 zum angegebenen Zeitpunkt wieder fahrbereit ist - und
damit gewährleistet ist, dass die arbeitende Bevölkerung
rechtzeitig zu ihrem Arbeitsplatz gelangt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 637
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.11.2019, ST 2066
Aktenzeichen: 92 11