Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks in Kalbach-Riedberg
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 29.05.2015, V 1376
entstanden aus Vorlage:
OF 453/12 vom
11.05.2015 Betreff: Fitnessgeräte in den Grünanlagen und Parks
in Kalbach-Riedberg Vorgang: OM 1780/12 OBR 12; ST 327/13; ST 1263/13 Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wie der
Verfahrensstand zur Errichtung eines Seniorenfitnessparcours im Bereich
Bonifatiuspark und der Grünanlage Topographischer Weg, entsprechend der
gemeinsamen Abstimmung mit dem Grünflächenamt und unter Bezug auf die
OM 1780 vom 30.11.2012 und die ST 1263 vom 19.08.2013, ist. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 1263 hat der Magistrat eine
Standortprüfung für eine Seniorenfitnessanlage in Kalbach und in Riedberg
angekündigt und mitgeteilt, den Ortsbeirat über das Ergebnis der Prüfung zu
informieren. Eine frühestmögliche Realisierung wurde für 2015 in Aussicht
gestellt, da zunächst noch früher gemeldete Wünsche aus anderen Ortsbeiräten
zur Umsetzung anstanden. Inzwischen scheinen diese Wünsche erfüllt, sodass nun
den älteren Menschen in Kalbach-Riedberg in den öffentlichen Grünanlagen und
Parks ein Angebot für körperliche Betätigung (Fitnessübungen) bereitgestellt
werden kann. Es ist an der Zeit, für die in der
erfolgten Abstimmung in Betracht gezogenen Standorte im Bonifatiuspark und im
Topographischen Weg eine Vorentwurfsplanung vorzulegen und diese mit dem
Ortsbeirat abzustimmen, damit die Maßnahme umgesetzt werden kann. Der mit der vorläufigen Stellungnahme ST 327 vom
22.02.2013 gemachte Hinweis des Magistrats, dass viele Erwachsene es nicht
schätzen, ihr Training in unmittelbarer Nähe von spielenden Kindern zu
absolvieren und weniger beobachtete Lagen bevorzugen, teilt der Ortsbeirat
indes nicht. Beispiele des Main-Taunus-Kreises, wie z.B. in Hofheim, Kriftel,
Sulzbach, Hattersheim und Eschborn zeigen, dass ältere und jüngere Menschen
durchaus in direkter Nachbarschaft ihren Freizeitaktivitäten nachgehen. Die
erwachsenen Besucher trainieren hier mit Blick auf angrenzende
Kinderspielplätze ihre Fitness, was von den jungen und älteren Nutzern nicht
als störend, sondern als positiv empfunden wird. Entscheidend für eine Nutzung
sind vielmehr eine gute Erreichbarkeit und Akzeptanz des Geräteangebots.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.11.2012, OM 1780
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2013, ST 327
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.08.2013, ST 1263
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.09.2015, ST 1274
Aktenzeichen: 67 0