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Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1274 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 28.04.2019 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach Vorgang: B 332/16 Am 19.12.2016 begrüßt der Magistrat in seinem Bericht, B 332 die Initiative der Stadt Offenbach am Main, an der genannten Stelle eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer, zwischen dem Frankfurter Stadtteil Fechenheim und der Stadt Offenbach, herzustellen. Der Magistrat möge in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen beantworten: 1. Wurden durch den Magistrat Schritte unternommen, diese vom Magistrat begrüßte Idee zu unterstützen? 2. Wurde die vom Magistrat erwogene Prüfung der Machbarkeit, Genehmigungsfähigkeit und der Kosten für den Bau einer Brücke an diesem Standort mittlerweile durchgeführt? 3. Ist die durch den Magistrat angestrebten Klärung der Alternativen zu einer Brücke, wie die Wiederherstellung einer Fährverbindung, erfolgt? 4. Verfolgt der Magistrat aktuell noch die Idee einer Flussquerung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer an der oben beschriebenen Stelle, um eine attraktive und nicht motorisierte Alternative der stark genutzten Wegebeziehung anzubieten? Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims und Offenbach an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg durch eine Fährverbindung. Die Carl-Ulrich-Brücke hat es durch ihre Gegebenheiten einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim, durch eine enge Rampe, nie geschafft, für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke ist vor allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich. Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, dass hier für Abhilfe gesorgt wird. Eine reine Fußgänger- und Radfahrerbrücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2016, B 332 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1774 Auskunftsersuchen vom 25.10.2021, V 187 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 6

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