Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in Offenbach
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 13.05.2019, V 1274
entstanden aus Vorlage:
OF 561/11 vom
28.04.2019 Betreff: Fußgänger- und Radfahrerbrücke zwischen
Fechenheim - Starkenburger Straße und dem Isenburger Schloss in
Offenbach Vorgang: B 332/16 Am 19.12.2016 begrüßt der Magistrat in seinem
Bericht, B 332 die Initiative der Stadt Offenbach am
Main, an der genannten Stelle eine Verbindung für Fußgänger und Radfahrer,
zwischen dem Frankfurter Stadtteil Fechenheim und der Stadt Offenbach,
herzustellen. Der
Magistrat möge in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen beantworten: 1. Wurden durch den Magistrat Schritte unternommen,
diese vom Magistrat begrüßte Idee zu unterstützen? 2. Wurde die vom Magistrat erwogene Prüfung der
Machbarkeit, Genehmigungsfähigkeit und der Kosten für den Bau einer Brücke an
diesem Standort mittlerweile durchgeführt? 3. Ist die durch den Magistrat angestrebten Klärung
der Alternativen zu einer Brücke, wie die Wiederherstellung einer
Fährverbindung, erfolgt? 4.
Verfolgt der Magistrat aktuell noch die Idee einer Flussquerung für
Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer an der oben
beschriebenen Stelle, um eine attraktive und nicht motorisierte Alternative der
stark genutzten Wegebeziehung anzubieten? Begründung: Die Verbindung Frankfurts, des Stadtteil Fechenheims
und Offenbach an dieser Stelle existierte erfolgreich über Jahrzehnte hinweg
durch eine Fährverbindung. Die Carl-Ulrich-Brücke hat es durch ihre
Gegebenheiten einer nur mäßigen Anbindung an Fechenheim, durch eine enge Rampe,
nie geschafft, für die Fußgänger und Radfahrer beider Städte eine adäquate
Verbindung zu sein. Auch nach dem Ersatzneubau der Carl-Ulrich-Brücke ist vor
allem die Überquerung der Brücke für Radfahrer nach wie vor äußerst gefährlich.
Es ist auch mittelfristig nicht absehbar, dass hier für Abhilfe gesorgt wird.
Eine reine Fußgänger- und
Radfahrerbrücke, die die Anbindung beider Städte zudem an attraktiver Stelle
realisiert, wäre für beide Städte ein großer Gewinn. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 19.12.2016, B 332
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1774
Auskunftsersuchen
vom 25.10.2021, V 187
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR
11 am 16.09.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 66 6