Geldgeschenk annehmen - Fernmeldeturm wieder eröffnen
Fragen an den Magistrat
- Sind Presseberichte richtig, wonach eine solche Wiedereröffnung mit einem Aufwand von 50 Millionen Euro möglich wäre, deren Hälfte durch den Bundeszuschuß abgedeckt werden könnte?
- Wie konkret sind bestehende Planüberlegungen zur Thematik Brandschutzmodernisierung, Aufzugerneuerung und Garantie notwendiger Fluchtwege gediehen?
- Können diese Pläne bis Jahresende soweit konkretisiert werden, sodass die Zuschusszusage des Bundes bewahrt werden kann?
- Falls eine hinreichende Konkretisierung bis Jahresende nicht möglich wäre, gäbe es eine Verhandlungsbasis, um den Bund zu bewegen, seine Zusage um ein Jahr zu verlängern?
- Gibt es angesichts der Tatsache, dass nach Information eines Ortsbeiratsmitglieds fast drei Viertel des im Haushalt vorgesehenen Investitionsvolumens noch nicht verplant sind, irgendein Argument, das gegen ein zügiges Engagement spräche?
Kontext
Um den Fernmeldeturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, hat der Bund einen Zuschuss von 25 Millionen Euro zugesagt. Aber nur, wenn bis Ende des laufenden Jahres die Stadt eine verlässliche Planung vorlegt.
Begründung
Es ist insbesondere für die Attraktivität der Europastadt Frankfurt ein international hervorstechender Mangel, dass ausgerechnet der Europaturm nicht öffentlich zugänglich ist. Eine vorherige entsprechende Ertüchtigung des Bauwerks ist unumgänglich, deren Kosten aber zum Teil vom Bund getragen würden, wenn die Stadt fristgerecht ein Konzept vorlegte. Sowohl für die Attraktivität der Stadt, als auch für die berechtigten Ansprüche der Frankfurter Bürger, und nicht zuletzt aus finanzpolitischer Vernunft wäre es unverantwortlich, eine Zusage von 25 Millionen Euro in den Wind zu schreiben.