Höchst: Sitzungssaal im Bolongaropalast
Vorlagentyp: V
Begründung
Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen fordert ein Recht auf Teilhabe aller Menschen. Dies muss auch für Höreingeschränkte bei Ortsbeiratssitzungen gelten. Dies kann durch Induktionsschleifen, die in Böden oder in den Wänden verlegt werden, erreicht werden. Darüber hinaus gibt es auch Alternativen z. B. in Form von Infrarot- oder FM-Anlagen (Soundfield), bei denen das Hörgerät oder ein Cochlea-Implantat per Hörgeräte-Kabelanschluss oder über einen sogenannten Audioschuh an einen Empfänger angeschlossen werden. Diese Anlagen erfordern keinen Umbau und können mobil an verschiedenen Veranstaltungsorten eingesetzt werden.