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Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wie bewertet der Magistrat die Gefahren durch den ab 2029 geplanten Rückbau vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse?
  2. Wie viele Eigentümer haben das Kaufangebot der Stadt angenommen und welche Flächen konnten bislang nicht von der Stadt übernommen werden?
  3. Einem Teil der Pächter sollten neuen Pachtverträge angeboten werden, ein Teil er Pachtverträge sollte hingegen gekündigt werden, um dort öffentlich zugängliche Retentionsflächen zu schaffen. Wie ist der aktuelle Sachstand?
  4. Wurde für die Schausteller ein Ersatzgelände gefunden und wo befindet sich dies?
  5. Wie wird der Hochwasserschutz für die Anlagen der Stadtentwässerung/Abwasserreinigung gewährleistet?

Kontext

Bereits im Jahr 2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt (Deichaufsicht), den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf den schlechten baulichen Zustand und die nicht mehr gegebene Standsicherheit des Sindlinger Maindeiches hingewiesen. Der Magistrat wurde aufgefordert, den Deich zu sanieren oder zurückzubauen. Mit der Vorlage M 13 hat der Magistrat deutlich gemacht, dass er den Rückbau des Maindeiches anstrebt und einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt herbeiführen will. Der Ortsbeirat wurde am 29.03.2022 über die weitere Planung informiert und hat diese positiv zur Kenntnis genommen. Vor allem der geplante öffentliche Zugang zum Mainuferweg wurde begrüßt. Auf die Frage F 3315 vom 28.05.2025 antwortete der Magistrat, dass mit einem Planfeststellungsbeschluss für den Rückbau bis 2026 gerechnet wird und ein Rückbau ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden Abwasserreinigungsanlage (ARA) Sindlingen - Kläranlage - erfolgen könne. Ziel des Rückbaus ist die Schaffung eines großen Retentionsraums. Aufgrund des geplanten Rückbaus sollten zumindest Teile der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse aufgelöst und eine Ersatzfläche für das Schaustellergelände gesucht werden. Mit dem Rückbau würde dadurch ein Teil des Gebiets wasserrechtlich als Überschwemmungsgebiet eingestuft werden.

Begründung

Gerade die verstärkten Hochwasser- und Starkregenereignisse durch die Klimaveränderungen erfordern weitsichtige Anpassungen. Daher sollte die Maßnahme zügig, aber neuesten Erkenntnissen entsprechend, umgebaut werden.