Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.01.2015, V 1227
entstanden aus Vorlage:
OF 604/2 vom
29.12.2014 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer
Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis
die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer
Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau
der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Magistrat wird um Prüfung und
Berichterstattung gebeten, ob die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer
Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße solange zurückgestellt werden
kann, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer
Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau
der Bockenheimer Landstraße geklärt ist . Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus
Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung
Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipzigerstraße/Adalbertstraße sowie der
weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und
Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten
Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu
verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang. Das
bedeutet, dass frühestens in circa 20 Jahren eine andere Verkehrsführung ohne
neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2015, ST 580
Aktenzeichen: 66 5