Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 19.01.2015, V 1227
entstanden aus Vorlage: OF 604/2 vom 29.12.2014
Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße solange zurückgestellt werden kann, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist . Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipzigerstraße/Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang. Das bedeutet, dass frühestens in circa 20 Jahren eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2