Unterliederbach: Hortplätze 2019
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 26.03.2019, V 1218
entstanden aus Vorlage:
OF 967/6 vom
11.03.2019 Betreff: Unterliederbach: Hortplätze 2019
Von betroffenen
Eltern wird berichtet, dass eine dramatische Unterversorgung an Hortplätzen in
Unterliederbach besteht. Anmeldungen über das "kindernetfrankfurt" blieben über
ein Jahr lang ohne jede Antwort, bei konkreten Nachfragen bei den örtlichen
Einrichtungen stellte sich dann heraus, dass diese den Bedarf bei Weitem nicht
decken könnten. So wären an der Karl-von-Ibell-Schule für 90 Kinder nur drei
Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung frei. Die Kita Wartburg würde
nur Kinder in den Hort aufnehmen, die dort bereits im Kindergarten waren und
hätte selbst für diese nicht genug Plätze. Auch im Kinderzentrum Stieglitzenweg
seien für Kinder aus der Parkstadt I praktisch keine Plätze vorhanden. Der Magistrat wird um Beantwortung nachfolgender
Fragen gebeten:
1. Wie beurteilt der Magistrat die
Situation? 2. Wie viele freie
Plätze sind für das Jahr 2019 vorhanden, wie viele Anmeldungen liegen vor?
3. Entspricht es den Tatsachen,
dass die Eltern ein Jahr nach der Anmeldung im "kindernetfrankfurt" immer noch
keine Resonanz auf die Anmeldung erhalten und, wenn ja, wie beurteilt der Magistrat diese Handhabung? 4. Was wird der Magistrat unternehmen, um den
betroffenen Eltern zu helfen? Begründung: Für viele Eltern entstehen kaum lösbare Probleme,
wenn ihre Kinder nachmittags keine Betreuung erfahren. Wir leben nicht mehr in
den 1950er-Jahren, als es als selbstverständlich erachtet wurde, dass die
Mütter die Betreuung übernehmen. Heutzutage sind viele Familien auf zwei
Gehälter angewiesen, und in einem modernen Staat gilt es als
selbstverständlich, dass beide Elternteile ein Anrecht darauf haben, ihre
beruflichen Laufbahnen weitgehend lückenlos verfolgen zu können. Die Probleme
in Unterliederbach sind nicht aus dem Nichts entstanden. Die Kinder wurden
schon vor Jahren geboren und der Bedarf an Hortplätzen war absehbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1623
Antrag vom
02.02.2020, OF
1219/6
Auskunftsersuchen vom 18.02.2020, V 1578
Antrag vom
08.11.2020, OF
1410/6
Antrag vom 21.11.2020, OF 1423/6
Auskunftsersuchen
vom 24.11.2020, V
1849 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6
am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4