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Prüfung von künstlerischen Gestaltungsmöglichkeiten für die Lärmschutzwände entlang der S-Bahn-Linie S6 im Ortsbezirk 2

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

1. ob und in welchem Umfang die Lärmschutzwände entlang der S-Bahn-Linie S6 im Bereich des Ortsbezirks 2 (Knöterichweg) für eine künstlerische Gestaltung - z. B. durch professionelle Graffiti-Künstler*innen - geeignet sind.2. welche Voraussetzungen, z. B. technische, gestalterische und genehmigungsrechtliche Anforderungen, erfüllt sein müssen;3. ob entsprechende Kooperationsmöglichkeiten mit der Deutschen Bahn, lokalen Künstler*innen oder Jugendprojekten bestehen bzw. wie diese ggf. initiiert werden könnten;4. ob für eine solche Gestaltung Fördermittel oder städtische Programme in Anspruch genommen werden können.

Begründung

Die Lärmschutzwände erfüllen zwar den begrüßenswerten Zweck des Lärmschutzes/Barriere zu den Bahngleisen, stellen aber auch einen prägenden Teil des Stadtbildes im Ortsbezirk 2 da. Leider wirken diese großen Flächen monoton und durch die jüngsten Schmierereien wenig ansprechend. In anderen hessischen Kommunen - z. B. in Darmstadt, Frankfurt-Nied oder Egelsbach - wurden vergleichbare Wände erfolgreich und professionell durch Kunstprojekte aufgewertet. Eine künstlerische Gestaltung kann nicht nur zur Verschönerung des öffentlichen Raums beitragen, sondern auch kreative Ausdrucksmöglichkeiten fördern, Identifikation mit dem Stadtteil stärken und Vandalismus vorbeugen. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Prüfung sinnvoll und zukunftsorientiert.