Konzeption und Lage des Jugendhauses am Frankfurter Berg
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 12.01.2010, V 1184
entstanden aus Vorlage:
OF 857/10 vom
07.11.2009 Betreff: Konzeption und Lage des Jugendhauses am
Frankfurter Berg Der Magistrat wird insbesondere mit dem
Stadtplanungs- und dem Jugend- und Sozialamt, gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob die Konzeption und die Ausrichtung des Jugendhauses am
Frankfurter Berg im Rahmen der Umgestaltung der Hochhaussiedlung am
Berkersheimer Weg im Frankfurter Berg verändert oder angepasst werden kann oder
muss. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat ebenfalls um Prüfung und
Berichterstattung gebeten, welche neuen Standorte für das Jugendhaus geprüft
werden und welche vor Ort aktiven Organisationen (z.B. Bürgerverein,
Vereinsring, Regionalrat des Präventionsrates, 15. Polizeirevier, ProWoKultA, .
.) in die Entscheidungsfindung einbezogen werden können. Begründung: Das Jugendhaus am Frankfurter
Berg ist pro Monat für über 100 Jugendliche Anlaufstelle für eine Vielzahl von
Aktivitäten. Rund die Hälfte dieser Jugendlichen ist zwischen 16 und 21 Jahre
alt, ein weiteres Drittel ist zwischen 13 und 16 Jahre alt. Die Konzeption und
die Ausrichtung von Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche
dieser Altersstufen sollte regelmäßig geprüft werden, um zu gewährleisten, dass
sie ihre Attraktivität behalten. In diesem Sinne bietet die bauliche
Umgestaltung der Hochhaussiedlung am Berkersheimer Weg im Frankfurter Berg, die
unter anderem einen Umzug der Einrichtung in andere Räumlichkeiten zur Folge
haben wird, die Möglichkeit diese Überprüfung quasi en passant zu erledigen.
Für den Erfolg oder
Misserfolg einer Betreuungs- und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche ist auch
der Standort wichtig. Deshalb sollte den Organisationen, die sich am
Frankfurter Berg um die Entwicklung des gesellschaftlichen Lebens bemühen, im
Rahmen des Vertretbaren die Möglichkeit eingeräumt werden, sich an der
Entscheidung über einen neuen Standort zu beteiligen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.03.2010, ST 446
Aktenzeichen: 51