Kinderbetreuung im Ortsbezirk entsprechend rechtlicher Vorgaben sichern
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 24.11.2009, V 1162
entstanden aus Vorlage:
OF 645/7 vom
09.11.2009 Betreff: Kinderbetreuung im Ortsbezirk entsprechend
rechtlicher Vorgaben sichern Vorgang: B 864/09 Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender
Fragen gebeten:
1. Welche konkrete Planung des
Magistrats liegt vor, um das Defizit an Betreuungsplätzen für die Kinder unter
drei Jahren zu beheben? 2. In welchen Zeitraum gedenkt der Magistrat den
Versorgungsgrad in Rödelheim, Praunheim und Hausen für Kinder unter drei Jahren
auf das selbst gesetzte Ziel von 50% zu heben? 3. Welche Mittel wurden im Haushalt 2010 für den
Ausbau und Erweiterung der Kinderbetreuung für im Ortsbezirk 7 einbestellt?
Bitte einzeln auflisten: für die Kinder unter drei Jahren, für Kinder von 3-6 Jahren und für Kinder von
6-10 Jahren. Begründung: In der B 864 werden folgende
Zahlen über die angebotenen Plätze und den zukünftigen Bedarf festgestellt:
Kinder unter drei Jahren Versorgungsgrad in Rödelheim: 8%,
Hausen 7% und Praunheim 0%. Das Soll liegt bei 248/130/126, tatsächlich
vorhanden sind zurzeit in Rödelheim 38, in Hausen 17, in Praunheim 0 Plätze
Kapazität im November 2008. Kinder zwischen 3 und 6 Jahren Versorgungsgrad: Rödelheim 82%,
Hausen 105%, Praunheim 73%. Die Differenz von Kapazität und Soll beträgt in
Rödelheim 94, in Praunheim 82 Plätze, Hausen ist ausreichend nach den Zahlen
der B 864 versorgt. Hier ist
zu beachten, dass die Kinder einen Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz haben. Kinder zwischen 6 und 10 Jahren Hier erreicht Rödelheim einen
Versorgungsgrad von 40%, wenn andere Einrichtungen hinzugerechnet werden, 53%.
Aber dies sind nach Angaben der B 864 lediglich Übermittag-Betreuungen, dagegen
fehlen Betreuungsplätze bis 15 bzw. 17 Uhr vollständig. Hausen ist mit 30%
(47%) am schlechtesten im Ortsbezirk versorgt, Praunheim mit 48% (55%) am
besten. Insgesamt liegt die Versorgung mit Betreuungsplätzen in dieser
Altersstufe unter dem städtischen Durchschnitt von 44% (54%). Das Problem für Eltern besteht darin,
dass nach dem Kindergarten kein Anschluss garantiert ist und Betreuung nur bis
ca. 14.00 Uhr angeboten wird. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen und der seit Jahren
monierten Unterversorgung im Ortsbezirk mutet es mehr als merkwürdig an, dass
in der Planung lediglich eine Standortsuche als Perspektive genannt ist. Der
nach § 24 SGB VIII (Kinderförderungsgesetz) eingeführte Verpflichtung
der Kommunen, Kindern eine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung
oder in Kindertagespflege vorzuhalten - dies muss ab 1. Oktober 2010
gewährleistet werden - steht im Widerspruch zur Aussage, dass die Ausbauzahlen
sich auf in Planung befindliche Krippen-Neubauten beziehen. Diese gibt es für
den Ortsbezirk aber nicht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.02.2010, ST 281
Aktenzeichen: 40 4