Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
Anwohnende berichten von hohen Geschwindigkeiten und Lärmwerten in den Abend- und Morgenstunden, der durch den Straßenverkehr zu beobachten ist. Seit einigen Jahren besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Dies bleibt häufig ohne Beachtung. Insbesondere Lkw und Transporter tragen zur Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsübertretung bei.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
41
OBR 4
TO I, TOP 9
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle