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Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße

Vorlagentyp: V

Begründung

Anwohnende berichten von hohen Geschwindigkeiten und Lärmwerten in den Abend- und Morgenstunden, der durch den Straßenverkehr zu beobachten ist. Seit einigen Jahren besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Dies bleibt häufig ohne Beachtung. Insbesondere Lkw und Transporter tragen zur Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsübertretung bei.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1159 entstanden aus Vorlage: OF 502/4 vom 07.04.2025 Betreff: Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, ob Erkundungsmessungen zu den gefahrenen Geschwindigkeiten und den Lärmwerten in der Höhenstraße am Beginn der Rothschildallee durchgeführt werden können. Die Messungen mögen bitte noch innerhalb der Straßenschlucht der Höhenstraße vor der Hausnummer 48 in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr an einem Wochentag vorgenommen werden. Begründung: Anwohnende berichten von hohen Geschwindigkeiten und Lärmwerten in den Abend- und Morgenstunden, der durch den Straßenverkehr zu beobachten ist. Seit einigen Jahren besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Dies bleibt häufig ohne Beachtung. Insbesondere Lkw und Transporter tragen zur Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsübertretung bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1485 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme