Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten in der Höhenstraße
Vorlagentyp: V
Begründung
Anwohnende berichten von hohen Geschwindigkeiten und Lärmwerten in den Abend- und Morgenstunden, der durch den Straßenverkehr zu beobachten ist. Seit einigen Jahren besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Dies bleibt häufig ohne Beachtung. Insbesondere Lkw und Transporter tragen zur Lärmbelastung durch Geschwindigkeitsübertretung bei.
Inhalt
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen
vom 22.04.2025, V 1159 entstanden aus Vorlage:
OF 502/4 vom
07.04.2025 Betreff: Lärmbelästigung und hohe Geschwindigkeiten
in der Höhenstraße Der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu
erteilen, ob Erkundungsmessungen zu den gefahrenen Geschwindigkeiten und den
Lärmwerten in der Höhenstraße am Beginn der Rothschildallee durchgeführt werden
können. Die Messungen mögen bitte noch innerhalb der Straßenschlucht der
Höhenstraße vor der Hausnummer 48 in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr an einem Wochentag vorgenommen
werden. Begründung: Anwohnende berichten von hohen Geschwindigkeiten und
Lärmwerten in den Abend- und Morgenstunden, der durch den Straßenverkehr zu
beobachten ist. Seit einigen Jahren besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr. Dies bleibt häufig ohne
Beachtung. Insbesondere Lkw und Transporter tragen zur Lärmbelastung durch
Geschwindigkeitsübertretung bei. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.09.2025, ST 1485
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4
am 09.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme