Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen?
Fragen an den Magistrat
- Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o. g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten?
- Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden, warum nicht?
- Welche Maßnahmen gibt es vonseiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen?
- Wie viele Wohnungen von den o. g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden?
- Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o. g. neuen Wohngebieten errichtet wurden, warum nicht?
Kontext
Die Aktualisierung des Baulandbeschlusses und die realisierten Bauprojekte, die nach Fertigstellung neue BewohnerInnen in den Ortsbezirk brachten, waren Anlass für eine Anfrage an den Magistrat, die bis heute nicht beantwortet wurde. Daher stellt der Ortsbeirat den Antrag erneut: Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Nachverdichtungen im Ortsbezirk 7 wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Begründung
Die Planungsabläufe in der Verwaltung der Stadt Frankfurt sind nach wie vor intransparent, was die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen betrifft. Die Nachverdichtungen sind abgeschlossen, der neue Stadtteil ist bereits zum Teil bewohnt, aber für die Kinder fehlen Schul- und KT-Plätze, für die berufstätigen Eltern eine verlässliche Betreuung von Schulkindern, für ältere Menschen eine seniorengerechte Einrichtung. Eine Antwort auf die gestellten Fragen bleibt der Magistrat bis zum heutigen Tage schuldig.