Zeitplanung für den Um- oder Neubau des Kinderzentrums Im Mellsig
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 14.02.2019, V 1150
entstanden aus Vorlage:
OF 593/9 vom
04.02.2019 Betreff: Zeitplanung für den Um- oder Neubau des
Kinderzentrums Im Mellsig Vorgang: OM 1837/17 OBR 9; ST 1958/17 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat
mitzuteilen, in welchem Zeitraum der geplante Um- bzw. Neubau des
Kinderzentrums Im Mellsig (KiZ 41) stattfinden soll.
Begründung: Der Spielplatz im Birkholzweg ist der
einzige öffentliche Spielplatz im Wohngebiet beidseits der Bonameser Straße.
Vor etwa eineinhalb Jahren wurden Spielgeräte abgebaut und der Spielplatz ist
seitdem nicht voll nutzbar. Die anstehende Sanierung des Spielplatzes hängt von
den Plänen zur Erweiterung oder zum Neubau des Kinderzentrums Im Mellsig ab,
die entweder eine Verkleinerung oder die vollständige Verlegung des
Spielplatzes erfordern wird. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.06.2017, OM 1837
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.09.2017, ST 1958
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.08.2019, ST 1551
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9
am 13.06.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9
am 22.08.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9
am 19.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 4