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Wann wird die versprochene Kindereinrichtung und der Kinderspielplatz im Neubaugebiet Westrand gebaut?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Wie kommt es dazu, dass von Seiten des Bildungsdezernats immer wieder behauptet wird, dass ein Neubau nicht vorgesehen sei?
  2. Wie kam es zu den Versprechen der ABG Holding hinsichtlich des Kitabaus?
  3. War es der ABG Holding bewusst, dass das Bildungsdezernat einen Neubau im Baugebiet Westrand ablehnt?
  4. Für was gedenkt die Stadt das zur Verfügung stehende, schon erschlossene Grundstück zu nutzen?
  5. Wie gedenkt die Stadt Frankfurt/Main den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz umzusetzen, wenn dieses Jahr den hier lebenden Kindern schon nicht allen ein Kindergartenplatz in Nieder-Erlenbach angeboten werden kann?
  6. Wo genau soll der im Verkaufsgespräch versprochene Kinderspielplatz gebaut werden?
  7. Wann soll dieser gebaut werden?
  8. Werden die Kinder und die Kinderbeauftragte so wie es sein sollte bei der Planung und Auswahl der Spielgeräte miteinbezogen?

Kontext

Die Planungen des Baugebiets Westrand sind schon einige Jahre her. Als die Vermarktung der Häuser der ABG Holding anfing, wurde in den Verkaufsgesprächen mit den Familien mit dem Versprechen geworben, dass in dem Neubaugebiet eine Kindertagesstätte, für die es schon ein geplantes Grundstück gibt, zeitnah gebaut werden soll. Den Käufern wurde weiterhin versprochen, dass es einen Kinderspielplatz im Neubaugebiet geben wird.

Begründung

und der Kinderspielplatz im Neubaugebiet Westrand gebaut? Die Planungen des Baugebiets Westrand sind schon einige Jahre her. Als die Vermarktung der Häuser der ABG Holding anfing, wurde in den Verkaufsgesprächen mit den Familien mit dem Versprechen geworben, dass in dem Neubaugebiet eine Kindertagesstätte, für die es schon ein geplantes Grundstück gibt, zeitnah gebaut werden soll. Den Käufern wurde weiterhin versprochen, dass es einen Kinderspielplatz im Neubaugebiet geben wird.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 7
OBR 13
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 9
OBR 13
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 11
OBR 13
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 13
OBR 13
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 14
OBR 13
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle